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29. Oktober 2008 um 8:35 Uhr als Antwort auf: Kündigung in der Probezeit während Krankenstand #69766viktoriaMitglied
Hallo!
Ich habe einen DN Eintritt 01.10.08 im Krankenstand seit 21.10.08. Kann ich auch in der Probezeit abmelden, obwohl es ein Arbeitsunfall war?
LG Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Andrea!
Ich habe leider kein Treuhandkonto. Aber da komm ich schon noch dahinter, wie dies abläuft. Etwas anderes: Ich hab bei den DN somit den Lohn + Urlaubsentgelt + Sonderzahlung Urlaub. Bekommt er den Lohn für die 169 Stunden, oder muss ich davon die Urlaubsstunden abziehen? DANKE
LG Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Andrea!
Danke für deine Antwort. Unklar ist mir noch, warum ich den Betrag halbiere und einen Teil lfd. den anderen Teil als SZ abrechne? Auf meiner Verrechnungsliste für Entgelt Nr….. steht unten: Anweisung erfolgt direkt an Arbeitnehmer. Gehe ich richtig davon aus, dass die Buak den Betrag an die DN überweist? Auf den Lohnkonto muss der Betrag bei mir aber schon aufscheinen, oder? Wie gleiche ich dann die Differenz Zahlung aus, weil der DG ja nur den normalen Auszahlungsbetrag überweist? Er bezahlt doch nur den laufenden Lohn oder?
Ich danke dir schon mal im voraus für die Beantwortung.
LG Viktoria
viktoriaMitgliedIch habe mittlerweile beim BMI angerufen. Unter der Homepage: http://iam.at/austria/ kann mann alle politischen Gemeinden nachsehen. LG Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Martin!
Bei meinem Verein handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein.
DANKE
LG Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Roland!
Danke für deine Info. Werde natürlich die Lohnart KE Teil-LE verwenden.
Wünsch dir nich einen schönen Tag!
LG Viktoria
viktoriaMitgliedMartin wrote:Liebe Viktoria!So etwas gibt es nicht.
Das einzige könnte eine LSt und SV-freie „Diäten- und KM-Geld Zulage“ sein.
Diese kann aber nicht pauschal, sondern muß in Summe mit Einzelnachweisen belegbar sein.Hallo Martin!
Ich habe auch befürchtet, dass es soetwas nicht gibt. Danke für deine Hilfe!
lg Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Andrea!
Danke für den Tipp. Den Lehrvertrag habe ich auch schon angefordert. lg Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Elisabeth, Daniela, Susann82
Ich habe auch so einen fall gerade. Euer Schriftverkehr hat mir schon sehr geholfen. Mich würde jetzt aber noch interessieren, wie lange die DN in Karenz ist? Mein Fall: Das Kind ist am 10.9.06 geboren, bis 5.11.06 Mutterschutz und eigenltich bis 10.9.08 Karenz! Wenn sie jetzt aber ab 6.11. ihren Urlaub konsumiert, verlängert sich dann die Karenz?
lg Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Martin!
Danke für deine Antwort. Die DN klagt den Abfertigungsanspruch von 1998 – 2006 ein. Sprich Dienstverhältnis Deutschland und Österreich. Was wäre eigentlich wenn damals vereinbart wurde, dass Sie mit allen Rechten und Pflichten übernommen wurden ist? Wäre es möglich, dass man die einbezahlten MV-Beiträge rückfordert und ihr dann die Abfertigung in Österreich ausbezahlt?
Liebe Grüße
Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Andrea!
Danke für deine antwort. Muss der Lehrling dann auch die Kündigungsfrist einhalten?
lg Viktoria
viktoriaMitgliedHallo Martin!
Danke für die Antwort.
lg
Viktoria
viktoriaMitgliedOder http://www.lindeverlag.at
lg Viktoria
viktoriaMitgliedHallo! Also diese Konkurse….
Ich habe folgende 2 Probleme:
1.) Ich soll für das AMS eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Wiederum sagt mir der Masseverwalter, dass er diese Arbeitsbescheinigung nicht unterschreibt, da er den Urlaub sowie die Kündigungsentschädigung nicht ausbezahlen kann. Was soll ich jetzt machen?
2.) Konkursbeginn war der 10.1.06 geschlossen wurde die Firma am 23.6.06. Stimmt es, dass ich jetzt die Urlaubsersatzleistung trennen muss und auf zweimal abrechnen, da der Masseverwalter nur den Urlaub ausbezahlt, der in seinem Zeitraum angefallen ist? wie sieht das mit den LZ aus? Will die GKK auch zwei haben?
Ich bedanke mich schon mal für die hoffentlich baldigen Antworten
lg viki
1. Juni 2006 um 12:12 Uhr als Antwort auf: Unberechtiger vorzeitiger Austritt Sonderzahlungen? #66910viktoriaMitgliedDanke Andrea!
Wünsch dir noch einen schönen Tag.
lg
Viki
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