Hallo! Ich würde eure Hilfe benötigen bei der Berechnung Krankenkgeld Lehrling. Ich habe einen Lehrling, der seit 12.07.07 im Krankenstand ist. Folgende Vorerkrankungen: 14.2.-.19.2.07; 31.5.-08.06.07 und eben ab 12.7. laufend! Anspruch 4 WO Voll + 2 WO Teil. Die 4 Wochen sind in der Zeit von 14.2.-25.7.07 ausgeschöpft. Ab 26.7.07 bis zum 08.08.07 bekommt er Teilentgelt. Von der WGKK bekommt der Kranengeld in Höhe von 12,76 täglich. Seine Monatliche Lehrlingsentschädigung ist 654,00! Abrechnung Juli: 12,76 x 6 Tage(Teilentgelt) = 76,56. Diese 76,56 ziehe ich von den 654,00. Den Betrag in Höhe von 577,44 rechne ich ganz normal als LE ab. Abrechnung August: 654/31×8= 168,77 Krankgeld: 12,76×8=102,08! Die Differenz von 168,77-102,08=66,69 rechne ich im August als LE ab. NAch dem 8.8.07 bekommt er nur mehr von der WGKK Geld, oder? Liege ich mit dieser Berechnung richtig? Danke für eure Hilfe! LG Viktoria