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Roland
TeilnehmerHallo Stephanie!
Ist mir jetzt völlig unklar:
Freiwilliges Jubiläumsgeld auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung?
Eventuell durch eine Betriebsübung???Vielleicht kannst du uns das genauer schildern – danke.
LG
Roland
TeilnehmerHallo!
Nachdem dieser Ort der „Mittelpunkt der Tätigkeit“ ist, sehe ich keine Möglichkeit, Taggelder „nicht steuerbar“ auszuzahlen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Bina!
Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der Befristung am 30.09.2010, so dass der BV-Beitrag ab 1.10. nicht mehr zu entrichten ist.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Annett!
Ich kann mich ja leider nicht gerade als Spezialisten für das Gastgewerbe bezeichnen, aber so wie ich das lese, schlage ich dir Folgendes vor:
1. Feststellung, ob der Arbeiter mehr als 15% über KV entlohnt war.
2. Wenn ja, dann 230% vom KV-Lohn (den ich mit einer Mischberechnung – also 25 Stunden pro Woche – ansetzen würde), maximal jedoch bis zum tatsächlichen Lohn (wieder gebildet aus den 25 „Mischstunden“).
3. Wenn nein, dann einfach der Durchschnitt aus den beiden Arbeitsmonaten (also wieder Mischberechnung).Vielleich gibt’s ja noch einen Gastgewerbe-Spezialisten, der das entweder bestätigen oder mich korrigieren kann!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Arno!
Die Vorgangsweise des Prüfers ist gelinde gesagt eine „Sauerei“ (neugierig wäre ich ja da, auf was der Prüfer seine Meinung stützt …).
Damit kann er mE niemals durchkommen – also auf alle Fälle den Bescheid beeinspruchen!LG
Roland
TeilnehmerHallo Marie!
Sehr gern geschehen!
LG
Roland
TeilnehmerHallo noname!
Im Normalfall kann ich mir das nicht vorstellen, am besten wäre es aber, wenn du dich mit sämtlichen Unterlagen an die AK wendest.
LG
Roland
TeilnehmerHallo jogger!
Korrekt, die Urlaubsersatzleistung hängt sich eigentlich „noch hinten dran“, verlängert also die Pflichtversicherung.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Arno!
Sehr gerne!!!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Dani!
Sehr gern geschehen.
LG
Roland
TeilnehmerHallo Peter!
Diese „wertneutrale“ Umrechnung ist ja wirklich eigentlich eine Gemeinheit:
Aus diesen 41 Urlaubstagen = 8,2 Wochen mit 5 Tagen werden 8,2 Wochen mit 2 Tagen, also 16,4 Urlaubstage…Für die Dienstnehmerin wäre es daher besser, den Resturlaub von 41 Tagen vor der ETZ zu verbrauchen (praktisch zwischen Ende der Karenz und Beginn der ETZ).
LG
Roland
TeilnehmerHallo Roland (mein Namensvetter)!
Deine Ansätze sind vollkommen richtig, und du hast schon Recht damit, dass man solche Dinge nicht übertreiben sollte …
LG
Roland
TeilnehmerHallo Annett!
Regelt der KV da nichts? – Eventuell kannst du den Text reinstellen?
LG
Roland
TeilnehmerHallo Marie!
Der fremdübliche Wert ist nur dann zu beachten, wenn er wesentlich vom Richtwert abweicht – das ist relativ selten.
Die ortsüblichen Werte können im Immobilienpreisspiegel (Fachgruppe Immobilienhändler WKO) eingesehen werden.Bitte vergiss nicht den 20%igen Betriebskosten-Abschlag bei deiner Richtwert-Berechnung!
LG
Roland
TeilnehmerHallo Dani!
Tatsächlich in voller Höhe ein Sachbezug!
Wenns tatsächlich zur Rückzahlung kommt, bitte wieder posten. (da muss ich länger nachdenken … 😉
LG
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