Berechnung einer Dienstwohnung

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  • #64895
    marieee
    Teilnehmer

    Hallo 🙂

    ich arbeite seit 2 Wochen in der Personalverrechnung und habe noch nicht wirklich eine Ahnung. Leider ist meine Kollegin nun krank und ich bin auf mich alleine gestellt. Vielleicht könnt ihr mir ja kurz behilflich sein, ich steh ziemlich am Schlauch 🙁

    Vom Dienstgeber wird an eine Dienstnehmerin eine Dienstwohnung vermietet (ist eine Eigentumswohnung).

    Wohnung befindet sich in der Steiermark (Richtwert 6,52 €), ist eine Normwohnung und hat 85,51 m². Summe: 557,52 €
    Heizkosten und Betriebskosten werden vom Dienstnehmer getragen.

    Nun habe ich bei den Lohnsteuerrichtlinien gesehen, dass man den „fremdüblichen Mietzins“ beachten muss. Sollte dieser niedriger sein, muss man auch die 557,52 € dementsprechend anpassen. Aber wo finde ich bitte den „fremdüblichen Mietzins“?

    Ich HOFFE, dass ihr mir helfen könnt 🙂
    Vielen Dank schonmal!

    #71913
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Marie!

    Der fremdübliche Wert ist nur dann zu beachten, wenn er wesentlich vom Richtwert abweicht – das ist relativ selten.
    Die ortsüblichen Werte können im Immobilienpreisspiegel (Fachgruppe Immobilienhändler WKO) eingesehen werden.

    Bitte vergiss nicht den 20%igen Betriebskosten-Abschlag bei deiner Richtwert-Berechnung!

    LG

    #71924
    marieee
    Teilnehmer

    vielen, vielen Dank! 🙂

    #71926
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Marie!

    Sehr gern geschehen!

    LG

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