Sonderzahlungen geringfügige Beschäftigung

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    Beiträge
  • #64898
    roland_01
    Teilnehmer

    Hallo!

    Habe das Forum bereits durchsucht, bin aber nicht eindeutig fündig geworden bzw. möchte mich vergewissern, dass meine Annahme richtig ist.

    Folgende Situation:
    Geringfügig besch. Angestellter, Gehalt = 366,33 Euro
    Der Angestellte erhält 12 Gehälter + UB/WR
    Weiters erhält der Angestellte ein Bilanzgeld

    Nun zu meiner Frage: Wie hoch darf das Bilanzgeld maximal sein, damit es nicht zu einer Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommt?

    Mein Ansatz wäre, dass sich die Geringfügigkeitsgrenze ausschließlich nach dem laufenden Bezug richtet. Da das Bilanzgeld ja eine Sonderzahlung darstellt, kommt es keinesfalls zu einer SV-Pflicht, sondern im äußersten Fall zu einer LSt-Pflicht, die ggf. – je nach persönlicher Einkommenssituation – wieder über die AN-Veranlagung zurückgeholt werden kann.

    Gehe ich also recht in der Annahme, dass theoretisch auch ein Bilanzgeld von zB 1.000 Euro oder mehr ausbezahlt werden könnte, ohne, dass es zur SV-Pflicht kommt? Wie sind eure Erfahrungen hinsichtlich GPLA-Prüfungen in solchen Fällen? Wäre es im Prüfungsfalle nicht naheliegend zu unterstellen, dass eine deutlich überhöhte Sonderzahlung nur verdeckter laufender Bezug ist, um Abgaben für beide Seiten zu sparen?

    Vielen Dank schon im Vorhinein für eure Kommentare!

    Roland

    #71915
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Roland (mein Namensvetter)!

    Deine Ansätze sind vollkommen richtig, und du hast schon Recht damit, dass man solche Dinge nicht übertreiben sollte …

    LG

    #71935
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Rolands!

    Beispiel aus der Praxis aus dem Jahr (?) 2002:
    DN war 2002 geringfügig beschäftigt. Die Firma schüttete einen Bonus für alle Mitarbeiter aus.
    Die geringf. Beschäftigte erhielt damals ca. € 950,-
    Keine Beanstandung bei der GPLA.

    Bei einer anderen Firma erhielt eine geringf. B. einn Jahresbonus i.d.H. von € 3.000,-
    Dieser resultierte, weil sie 7 Monate des Beobachtungszeitraums für den Bonus noch vollzeit beschäftigt war.
    Ich habe den Bonus auch ohne SV-Abzüge abgerechnet. GPLA ist noch ausständig, bin aber sicher, dass dies ok ist.

    lg
    Martin

    #71937
    roland_01
    Teilnehmer

    Hallo zusammen!

    Vielen Dank für eure konstuktiven Antworten, hat mir sehr weitergeholfen!

    LG
    Roland

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