Nachzahlung Vorjahr

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  • #64894
    StephanieS
    Mitglied

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Wieder einmal ein komplizierter Fall:

    Ich muss eine Nachzahlung aus dem Vorjahr ausbezahlen.
    Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Jubiläumsgeld für DN-Jubiläum.
    Diese Zahlung wurde nicht vergessen, sondern es beruht auf einer gerichtlichen Entscheidung.

    Wie sieht es jetzt mit der Versteuerung dieser Zahlung aus?

    SV: in Vorjahr rollen? Ist dies überhaupt möglich?
    LSt: im aktuellen Monat nach 1/5 4/5 Regelung?
    Kommst, DB, DZ, L16?

    Wer kann mir weiterhelfen?
    Ich verwende das Lohnprogramm DPW, vl. wäre auch über die technische Hilfe sehr sehr dankbar!

    Mfg
    Stephanie

    #71931
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Stephanie!

    Ist mir jetzt völlig unklar:
    Freiwilliges Jubiläumsgeld auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung?
    Eventuell durch eine Betriebsübung???

    Vielleicht kannst du uns das genauer schildern – danke.

    LG

    #71973
    StephanieS
    Mitglied

    Hallo Roland!

    Unsere DN erhalten nach 10 Jahren ein Jubiläumsgeld. Dies wird vom Unternehmen für jeden Mitarbeiter freiwillig gewährt.
    Da es mit dem Mitarbeiter (begünstigter Behinderter) schon seit einigen Jahren Probleme gibt, wollte die Geschäftsleitung ihm dieses Jubiläumsgeld nicht ausbezahlen.
    Das Ganze wurde vor Gericht gebracht und es wurde entschieden, ihm das Jub.Geld zahlen zu müssen.

    #71983
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Stephanie!

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ein Verfahren mit Urteil des Gerichts geendet hat.
    Dann handelt es sich zweifellos (steuerlich) um eine Vergleichssumme gemäß § 67 Abs. 8 lit. a)
    (Bemerkung: Wenn es „bloß“ ein Zahlungsbefehl nach einer Mahnklage gewesen wäre, und alle offenen Ansprüche des AN gezahlt worden wären, dann hätten wir die Beurteilung als Nachzahlung gem. § 67 Abs. 8 lit. c))

    Daher:
    SV (sollte es nochmals zu einem „freiwilligen“ Jubiläumsgeld z.B. bei 15 Jahren kommen, dann als Sonderzahlung, sonst als SV laufend) ins Vorjahr rollen.
    LSt: 1/5 frei, 4/5 pflichtig im Kalendermonat der Zahlung
    DB, DZ, Komm.St.: Pflichtig

    Programmtechnisch kann ich dier leider nicht weiterhelfen.

    LG

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