Lena

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: KM-Geld-Erhöhung nach Zielerreichung? #67969
    Lena
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    Liebe Susanne,

    also persönlich finde ich es eine lustige Idee, die Erhöhung des KM-Geld-Satzes an eine Zielerreichung zu knüpfen.
    Für jeden Abgabenprüfer wird das allerdings ein gefundenes Fressen sein. Die Anknüpfung an eine Zielerreichung ist klares Indiz für den Entgeltcharakter. Daher meiner Meinung nach keine Steuerfreiheit nach § 26 ESTG möglich.

    Abendlichen Gruß,
    Lena

    als Antwort auf: Einrechnung von Sachbezug in Überstundenentgelt? #67111
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo!!!

    Danke für Eure Rückmeldungen. Hat Hand und Fuß, was Ihr da schreibt, finde ich. Das Beispiel von Johann ist sehr anschaulich. Also ist davon auszugehen, dass man Sachbezüge normalerweise doch in die Überstundenberechnung einbeziehen muss.

    Was mich jetzt ein wenig irritiert: Im Ortner-Online-Test heißt eine Aussage „Auch Sachbezüge sind in den Überstundengrundlohn einzubeziehen“, die bei der Testauflösung als FALSCH bewertet wird.
    Das steht im Widerspruch zu dem oben Gesagten, oder??????

    Schönen Abend,
    Lena

    als Antwort auf: Vielen Dank für die PV-Info Website #67041
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo ich möchte mich dem Lob anschließen, die PV-Info-Zeitschrift ist wirklich toll, ich habe gerade das Juniheft gelesen, informativ und abwechslungsreich.
    Bewundernswert, wie eine so „trockene“ Materie wie die Lohnverrechnung so locker und teilweise sogar mit einem gewissen „Unterhaltungswert“ dargestellt wird, zum Beisp. der Artikel über die Berufsfußballer (obwohl ich mich für Fußball eigentlich überhaupt nicht interessiere). 🙂
    Besonders hilfreich finde ich auch die News, die immer auf der PVInfo-Website reingestellt werden. Man hat dadurch einen minimalen Zeitaufwand, ist aber stets bestens über aktuelle Neuigkeiten informiert.

    Schöne Grüße,
    Lena

    als Antwort auf: geringf. DV neben Karenz beim selben DG – Abfertigung #67008
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo Mary,

    also ich verstehe die Situation so, dass man durchaus eine durchlaufende geringfügige Beschäftigung neben der Karenz vereinbaren kann. Die Besonderheit besteht halt darin, dass der Arbeitgeber kein Weisungsrecht hinsichtlich der genauen Arbeitszeiteinteilung hat. Dies soll die Karenzurlauberin davor schützen, dass Kollisionen mit der Kindererziehung durch vom Arbeitgeber eingeteilte Dienstzeiten entstehen. Es ist aber sicher nicht so zu sehen, dass jeder Arbeitseinsatz wieder ein neues DV ist, sondern es kann eben durchaus das parallele geringfügige Beschäftigungsverhältnis ein durchlaufendes sein.

    Wenn nun ein solches durchlaufendes geringfügiges DV nach dem 31.12.2002 begonnen hat, unterliegt es der Abfertigung Neu.

    Hingegen können kurzfristige geringfügige Beschäftigungen (z.B. fallweise Beschäftigungen), auch wenn sie nach dem 31.12.2002 beginnen, nicht unter die Abfertigung Neu fallen, weil ein DV nur dann unter die Abf. Neu fällt, wenn es länger als 1 Monat dauert.

    Schöne Grüße,
    Lena

    als Antwort auf: Rückwirkend Pendlerpauschale -> Auswirkung auf Pfändung?? #66912
    Lena
    Teilnehmer

    Danke Clara für deine prompte Antwort.

    So ähnlich habe ich mir das auch gedacht. Somit fließt ein Gutteil der Lohnsteuerersparnis an die Gläubiger (70%), aber der Dienstnehmer (er hat keine Unterhaltspflichten) kriegt auch seinen Anteil (30%).
    Für den Dienstnehmer ist die Aufrollung wohl besser, weil er in meinem konkreten Fall die Pfändungshöchstberechnungsgrundlage in den einzelnen Monaten (Jänner bis Mai) nicht überschreitet.
    Würde man dagegen einfach das durch die Lohnsteuerersparnis erzielte höhere Netto im Juni in die Pfändungsgrundlage einrechnen, wäre er über der Höchstberechnungsgrundlage, sodass er durch die Finger schaut.

    Wenn ich mir das so recht überlege, wäre es pfändungsmäßig aus Dienstnehmersicht wahrscheinlich fast noch besser, Pendlerpauschale, Lohnsteuerfreibeträge (aufgrund Freibetragsbescheid), Alleinverdiener etc in der Arbeitnehmerveranlagung und nicht bereits in der Lohnverrechnung geltend zu machen. Denn die Steuerrückzahlung aus der Veranlagung gehört allein dem Arbeitnehmer. An den steuerlichen Ersparnisse in der Lohnverrechnung naschen hingegen auch die Gläubiger mit.

    Sehe ich das richtig?

    Liebe Grüße,
    Lena

    als Antwort auf: Sachbezug Altersteilzeit #66855
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo Andrea,
    ich habe das bisher in einem Fall auch so ähnlich gerechnet wie von dir geschildert, und zwar Grundbezug plus laufende Prämien und Sachbezug als Berechnungsbasis für den Bezug während der Altersteilzeit. Denn natürlich ist auch der Sachbezug ein Vorteil aus dem Dienstvervehrältnis und gehört daher einbezogen.
    Grüsse 😉
    Lena

    als Antwort auf: KV- kaufm. Angest. bei Zeitschriftenverlagen #66854
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo,
    am besten bezüglich KV direkt bei der Wirtschaftskammer nachfragen. Meines Wissens müsste da zB der Fachverband für Werbung und Marktkommunikation zuständig sein oder zumindest weiterhelfen können:
    http://portal.wko.at/wk/startseite_dst.wk?AngID=1&DstID=335

    Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, den KV beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit anzufordern. Dort wird nämlich jeder abgeschlossene KV hinterlegt und aufbewahrt. Der KV für Zeitschriftenverlage – kaufmännische Angestellte wurde unter der Registerzahl KV 442/2004, Katasterzahl X/43/6 hinterlegt. Einfach mal unter der E-Mail-Adresse post@III8.bmwa.gv.at nachfragen und schauen, ob eine Reaktion erfolgt…

    Hoffe, dass meine spätnächtlichen Tipps helfen (bin gerade dabei, mit unserem EDV-Spezialisten neue Lohnarten zu hinterlegen, eine wahre Knochenarbeit 😡 , und wir machen gerade eine kurze Pause, die ich gleich zum Surfen im Forum nutze… 🙂 ).

    Grüsse,
    Lena 😉

    als Antwort auf: Zeitguthaben aus einer Gleitzeitvereinbarung #66841
    Lena
    Teilnehmer

    Hallo Meli,
    bezüglich Aufrollung ich sehe das im Prinzip genauso. Da man laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet ist, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, lässt sich eigentlich immer feststellen, wieviel ein Arbeitnehmer in welchem Monat gearbeitet hat. Daher kann man durchaus die entstandenen Guthaben zuordnen. Die VwGH-Entscheidung ist zwar gut gemeint, aber sicher nicht ganz lebensnah.
    Soweit ich es bislang miterlebt habe, nehmen die GKK-Prüfer die VwGH-Entscheidung auch nicht wirklich ernst. Es wird in der Regel weiterhin eine Aufrollung verlangt.
    Schönes Wochenende,
    Lena

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