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- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 7 Monaten von
Lena aktualisiert.
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19. Juni 2006 um 15:35 Uhr #62701
Lena
TeilnehmerHallo,
bei uns in der Kanzlei ist gerade eine Diskussion im Gange, ob Sachbezüge (z.B. Privatnutzung Firmenkraftfahrzeug, Dienstwohnung) in das Überstundenentgelt einbezogen werden müssen.
Unsere Lohnsoftware rechnet die Überstunden ohne Sachbezüge.
Ist das eurer Meinung nach korrekt?
😕
Würde mich über Rückmeldungen freuen. 😆Lena
19. Juni 2006 um 22:44 Uhr #66974Roland
TeilnehmerHallo Lena!
Also meines Wissens wird der Sachbezug nicht (in keinem Fall!) in die Überstundenentlohnung eingerechnet.
Wäre ja auch ein Wahnsinn, wenn ich bedenke, dass wenn 2 Personen den gleichen Lohn haben, aber nur einer vielleicht ein dickes Dienstauto auch privat nutzt, dass dieser dann bei den Überstunden viel mehr „schneiden“ würde.
Hinweise in der Literatur habe ich keine gefunden, aber eigentlich bin ich mir sehr sicher (die KV’s sprechen z.B. bei den Ang. im Handel vom regelmäßigen Istgehalt).
LG
20. Juni 2006 um 0:11 Uhr #66976Poldi
TeilnehmerHallo Lena, hallo Roland,
also zu der aufgeworfenen Frage würde ich mich aus praktischer Sicht zwar der Meinung von Roland anschließen, dass man Sachbezüge nicht in das Überstundenentgelt einbeziehen muss. Ich kenne auch kaum jemanden, der dies in der Praxis macht.
Aus theoretischer Sicht hätte ich hingegen Zweifel, ob man Sachbezüge beim Überstundenentgelt so ohne weiteres ausklammern darf, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Rechtsprechung zum „Normallohn“ im Sinne des § 10 AZG geht davon aus, dass der einer Überstunde zugrunde liegende Stundenlohn dem für die Normalarbeitszeit gebührenden Stundenlohn entsprechen soll. Die Überlegung dabei ist: Eine Überstunde soll – was den Grundstundenlohn betrifft – für den Arbeitgeber nicht billiger sein als eine Normalstunde.
Beispiel:
Wenn ein Arbeitnehmer (40-Stunden-Woche) einen Sachbezug mit einem Wert von z.B. 173 Euro hat, heißt das, dass auf 1 Normalstunde 1 Euro Sachbezugswert entfällt.
Leistet nun dieser Arbeitnehmer Überstunden, würde der Grundstundenlohn bei der Überstundenarbeit – falls man den Sachbezug nicht einbeziehen müsste – immer niedriger werden.
Will man dieses Ergebnis vermeiden, müsste man daher konsequenterweise den Sachbezug sehr wohl bei der Berechnung des Überstundenentgelts miteinbeziehen.In der Literatur habe ich zu dieser Frage einen vagen Hinweis gefunden: Im Kommentar „Arbeitszeitgesetz“ von Prof. Grillberger (Manzverlag, 2. Auflage, Seite 90) wird zur Überstundenvergütung Folgendes ausgeführt:
„Laufend bezogenes Naturalentgelt wird jedenfalls in Geld zu veranschlagen und einzubeziehen sein…“.Dies spricht auch dafür, dass man – wenn man Gesetz und Rechtsprechung ernst nimmt – Sachbezüge eigentlich bei Berechnung des Überstundenentgelts einbeziehen müsste.
Schöne Grüße,
Poldi20. Juni 2006 um 8:29 Uhr #66981Johann
TeilnehmerIch bin mir sicher, dass du in deinem Lohnverrechnungsprogramm genau definieren kannst welche Lohnarten in die Ü-Stunden Basis eingerechnet werden und welche nicht.
Schöne Grüße,
Johann W.
20. Juni 2006 um 8:48 Uhr #66982Johann
TeilnehmerFür Überstundenentgelt Sachbezüge immer ignorieren??
Folgender Beispiel DN:
Fritz arbeitet 5 Stunde/Woche und erhält dafür ein Firmenauto. KEINE Geldbezüge.
Im Juni hat er ausnahmsweise Überstunden geleistet. Viele Überstunden sogar.
Wenn wir f. die Überstundenberechnung nur die „Geldezüge“ hernehmen bekommt er € 0,00 für jede Überstunde.Meiner Meinung nach sollte er für Juni Geld bekommen. Oder ein tolleres Auto.
Und bei der Berechnung für die ÜST vom Juni wird man den Sachbezug heranziehen nehme ich an.
Schöne Grüße,
Johann W.
P.S.: Dass das Mindest-KV Gehalt ausschließlich „Geld“ sein soll lt. KK ist mir klar. Soll ja nur ein Beispiel sein.
21. Juni 2006 um 10:35 Uhr #66991Lisa
TeilnehmerHallo,
habe mir ehrlich gesagt bislang über die hier aufgeworfene Frage noch nie konkrete Gedanken gemacht und bin eigentlich immer selbstverständlich davon ausgegangen, dass Sachbezüge nicht ins ÜSt-Entgelt einfließen müssen.
Das Beispiel von Johann zeigt aber deutlich die Problematik auf. Vor diesem Hintergrund müsste man eigentlich sehr wohl die Einbeziehung befürworten.
LG,
Lisa4. Juli 2006 um 17:39 Uhr #67111Lena
TeilnehmerHallo!!!
Danke für Eure Rückmeldungen. Hat Hand und Fuß, was Ihr da schreibt, finde ich. Das Beispiel von Johann ist sehr anschaulich. Also ist davon auszugehen, dass man Sachbezüge normalerweise doch in die Überstundenberechnung einbeziehen muss.
Was mich jetzt ein wenig irritiert: Im Ortner-Online-Test heißt eine Aussage „Auch Sachbezüge sind in den Überstundengrundlohn einzubeziehen“, die bei der Testauflösung als FALSCH bewertet wird.
Das steht im Widerspruch zu dem oben Gesagten, oder??????Schönen Abend,
Lena -
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