Elisabeth N

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  • als Antwort auf: Dienstreise Handels KV – Vertreter #72725
    Elisabeth N
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    Ich muss dazusagen – er hat in St. Pölten (im eigenen Haus) auch ein eigenes Büro, von dem aus er arbeitet.

    Er fährt nur ca. 1-2 die Woche in die Firma nach Gänserndorf.

    als Antwort auf: Dienstreise Handels KV – Vertreter #72724
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Hallo,

    mir ist es ja nicht ganz klar 🙂 drum frage ich ja. Dass er wenn er den ganzen Tag in Wien herumfahrt alle 12tel bekommt ist mir klar, da er hier ja aus St. Pölten kommt.

    Aber er wohnt in St. Pölten und fährt auch oft den ganzen Tag nur in St. Pölten herum – da gibt es meiner Meinung nach keine Diäten. Lt. Handels KV muss der Dienstort (das ist bei ihm ja eindeutig St. Pölten, dort hat er die meisten Kunden) doch mindestens 12 km weit weg verlassen werden, die erreicht er oft in St. Pölten nicht, da sinds mal 5, mal 7, oder?

    Lg
    Elisabeth

    als Antwort auf: Dienstreise Handels KV – Vertreter #72718
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Weiss hier niemand eine Antwort?

    als Antwort auf: Dienstreise Handels KV – Vertreter #72714
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Nachsatz: selbiges macht er oft in Wien – d.h. fährt von St. Pölten nach Wien und dann in Wien zwischen den Bezirken herum dann wieder raus nach NÖ, rein nach Wien und wieder heim.

    Gilt hier dann auch – innerhalb Wiens ist es keine Dienstreise, oder muss ich vom ganzen Tag als DR ausgehen?

    als Antwort auf: Handel Dienstreise LKW-Fahrer #72713
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Hallo,

    meiner Einschätzung nach ist die Fahrtätigkeit im Handels KV (sofern es sich nicht um eine Lohnumwandlung handelt) nach §3 EStG immer steuerfrei!

    Aber – im Arbeiter-KV alles was über 17 € hinausgeht, muss versteuert werden, wenn’s keine BV gibt.

    Angestellte – volles Tagesgeld bis zum 13. Tag.

    So interpretiere ich den KV.

    Dafür braucht man keinen alten Lohnzettel, die stimmen auch nicht immer 😉

    Liebe Grüsse

    als Antwort auf: Geringsfügig Beschäftigte #72659
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Hallo,

    hier solltest du zuerst einmal überlegen, ob es sich hier um eine fallweise Beschäftigung handelt oder ob die Dame regelmässig (z.B. jedes Monat am 15. und am 30.) kommt.

    Was meinst du mit – durch den Urlaub höher angemeldet werden? Diesen Ansatz verstehe ich leider nicht ganz, wie er gemeint ist.

    Lg

    als Antwort auf: Aufrollung zu hohes Gehalt #72647
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Ich weiß eh, dass die Chancen gering sind, dass es durchgeht – aber der Kunde ist nun mal „König“…ausserdem wird ihm die Kürzung durchs Magistrat vorgeschrieben, angeblich. Eventuelle Folgen durch AK etc. – kann ich nicht beeinflussen.

    Ich muss es trotzdem machen – wie mache ich das nun?

    Danke!

    Lg
    Elisabeth

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