Geringsfügig Beschäftigte

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    Beiträge
  • #65169
    Nick100
    Teilnehmer

    Hallo,

    wir werden ab Mai eine Reinigungskraft einstellen, die alle 4 Wochen 6,5 Stunden (= 13 mal pro Jahr) arbeitet. Der Urlaubsanspruch soll zusätzlich gerechnet werden und die Mitarbeiterin um diese Stunden höher angemeldet werden.
    Laut BAGS-KV hat sie einen Stundenlohn von €8,07.

    Wie berechne ich das richtig?

    Freundliche Grüße
    Maria

    #72659
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Hallo,

    hier solltest du zuerst einmal überlegen, ob es sich hier um eine fallweise Beschäftigung handelt oder ob die Dame regelmässig (z.B. jedes Monat am 15. und am 30.) kommt.

    Was meinst du mit – durch den Urlaub höher angemeldet werden? Diesen Ansatz verstehe ich leider nicht ganz, wie er gemeint ist.

    Lg

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