Dienstreise Handels KV – Vertreter

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  • #65208
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Liebe PV Kollegen,

    ich habe einen Klienten, der einem (nicht fixen, sondern über eine Stiftung) Vertreter nach Handels-KV die üblichen Diäten und km-Gelder zahlen muss.

    Mir ist klar, dass es innerhalb eines Gemeindegebietes (hier im Fall St. Pölten) keine Diäten, also keine 12tel gibt. Wie ist es aber nun, wenn der Herr den ganzen Tag unterwegs, und mal hier, mal dort ist, z.b. fährt er in der Früh 60 km weit weg und fährt dann zu Mittag zurück nach St. Pölten und Umgebung und fährt dort zwei Kunden ab und dann nochmal weiter weg in eine andere Gemeinde und dann heim (Wohnort ist auch St. Pölten).

    Muss ich hier dann den ganzen Tag als DR werten, oder kann ich die Fahrten innerhalb St. Pöltens streichen?

    Bitte um Ihre geschätzte Antwort!

    Dankeschön.

    Mit freundlichen Grüssen

    #72714
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Nachsatz: selbiges macht er oft in Wien – d.h. fährt von St. Pölten nach Wien und dann in Wien zwischen den Bezirken herum dann wieder raus nach NÖ, rein nach Wien und wieder heim.

    Gilt hier dann auch – innerhalb Wiens ist es keine Dienstreise, oder muss ich vom ganzen Tag als DR ausgehen?

    #72718
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Weiss hier niemand eine Antwort?

    #72720
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Ich sehe das ein bisschen anders als du – für mich hat dieser Vertreter ein „Zielgebiet“ und wäre daher für den ganzen Tag Diäten und km-Gelder zu bezahlen. Man müsste sich natürlich die ganaue Konstellation ansehen.
    Die DR endet erst mit der Ankunft bei der Wohnung des AN.

    LG

    #72724
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Hallo,

    mir ist es ja nicht ganz klar 🙂 drum frage ich ja. Dass er wenn er den ganzen Tag in Wien herumfahrt alle 12tel bekommt ist mir klar, da er hier ja aus St. Pölten kommt.

    Aber er wohnt in St. Pölten und fährt auch oft den ganzen Tag nur in St. Pölten herum – da gibt es meiner Meinung nach keine Diäten. Lt. Handels KV muss der Dienstort (das ist bei ihm ja eindeutig St. Pölten, dort hat er die meisten Kunden) doch mindestens 12 km weit weg verlassen werden, die erreicht er oft in St. Pölten nicht, da sinds mal 5, mal 7, oder?

    Lg
    Elisabeth

    #72725
    Elisabeth N
    Teilnehmer

    Ich muss dazusagen – er hat in St. Pölten (im eigenen Haus) auch ein eigenes Büro, von dem aus er arbeitet.

    Er fährt nur ca. 1-2 die Woche in die Firma nach Gänserndorf.

    #72728
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Elisabeth!

    Hm, im Handels-KV ist aber der Standort der BETRIEBSSTÄTTE entscheidend.
    Wo liegt diese? In Gänserndorf?

    LG

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