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13. März 2013 um 11:29 Uhr als Antwort auf: Geringfügiges Dienstverhältnis und Schwangerschaft #73570
Carmen
TeilnehmerDanke Roland für deine prompte Antwort
Carmen
TeilnehmerHallo Roland!
Danke für deine Ausführungen. Waren sehr hilfreich, habe sie aber erst heute gelesen.Carmen
TeilnehmerDas Exekutionsgericht verbietet dem Drittschuldner, das Entgelt – soweit es das Existenzminimum übersteigt – an den Verpflichteten zu bezahlen. Es muss also darauf geachtet werden, dass das Entgelt, dass innerhalb der 4 wöchigen Frist an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird, gepfändet werden muss.
Carmen
TeilnehmerDanke für deine Hilfe, wir werden so vorgehen wie von dir beschrieben.
Carmen
TeilnehmerHat sonst keiner von euch Erfahrung mit so einem verzwickten Fall?
Danke und liebe Grüße, Helga
Carmen
TeilnehmerLiebe Biggi,
herzlichen Dank für Deine Mühe.
Carmen
TeilnehmerLiebe Biggi,
herzlichen Dank für deine Antwort. Das Ende des Mutterschutzes hat uns die Krankenkasse mitgeteilt, d.h. die Dienstnehmerin hat sich definitiv nicht gemeldet. Wir werden also versuchen zu klären warum sie nicht zur Arbeit erschienen ist. Meiner Meinung nach hätte sie – nachdem sie keine Karenzvereinbarung getroffen hat – nach dem Mutterschutz zur Arbeit kommen müssen. Liege ich hier richtig? Was wenn sie sich nicht meldet- nicht zur Arbeit erscheint und sich auch sonst nicht meldet? Wie melde ich sie bei der GKK ab – kann ja nicht angeben Karenz, wenn sie gar nicht in Karenz ist. Falls du schon so einen Fall gehabt hast, wäre es wirklich super wenn du mir die weitere Vorgehensweise mitteilst.
Alles Liebe und noch einmal ein ganz großes Danke, Carmen
Carmen
TeilnehmerHallo Ihr Liebe,
kann mir wirklich niemand helfen? Hatte noch keiner von Euch dieses Problem? Bitte um Antwort falls Ihr die Antwort kennt.
DAnkeCarmen
TeilnehmerHabe eine Reinigungskraft in V+V (Dauerzimmervermietung) in NÖ – gilt auch hier der Mindestlohntarif für in Privathaushalten beschäftigte DN ?
Oder gilt eventuell der Mindestlohntarif für Hausbetreuer? Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke und liebe Grüße, Carmen
Carmen
TeilnehmerLiebe Sylvia,
ich glaube der Beruf der Tierarzthelferin ist in Österreich nicht als Lehrberuf organisiert. Ich würde mich an Deiner Stelle bei der Kammer der Vet.Mediziner erkundigen (es gibt vielleicht eine Ausbildung an deren Akademie?).
LG, CarmenCarmen
TeilnehmerDanke Roland für die rasche Anwort
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