Re:Taggeld für freie DN ab 2008

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#68746
Roland
Teilnehmer

Hallo Jenny!

Nach meinen Informationen gibt es keine Änderung bei den freien Dienstnehmern.
§ 26 Z.4 ist ja von Haus aus nicht anwendbar, weil nur für lohnsteuerliche DN.
Freier DN muss die bezahlten Taggelder als Einnahme erfassen.

In der SV lautet der entscheidende Satz im § 49/(3) Z.1 ASVG wie folgt:
„§ 26 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist sinngemäß auch auf Vergütungen, die Versicherten nach § 4 Abs. 4 gezahlt werden, anzuwenden.“
Somit sv-frei für 5 / 15 Tage oder 6 Monate.

Schöne Grüße