Taggeld für freie DN ab 2008

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    Beiträge
  • #63481
    Jenny
    Teilnehmer

    Hallo!

    Da freie Dienstnehmer keinen KV haben, kann man ab 2008 den Anspruch im Dienstvertrag (?bzw. Betriebsvereinbarung bei Firmen über 5 DN) vereinbaren?

    Habe dies im neuen § 3 1 16b gelesen:
    6. Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kv-lichen Vertragsteils auf der Arbeitgeberseite und dem kv-fähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmeseite abgeschlossen wurden.

    Gleichzeitig KV für Angestellte und Arbeiter UND Einzelvereinbarung für freie DN?

    Betriebsvereinbarung dürfte ja keine gelten, da freie DN nicht Betriebsratswahl-fähig sind.

    Danke für Kommentare!
    Jenny

    #68746
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Jenny!

    Nach meinen Informationen gibt es keine Änderung bei den freien Dienstnehmern.
    § 26 Z.4 ist ja von Haus aus nicht anwendbar, weil nur für lohnsteuerliche DN.
    Freier DN muss die bezahlten Taggelder als Einnahme erfassen.

    In der SV lautet der entscheidende Satz im § 49/(3) Z.1 ASVG wie folgt:
    „§ 26 des Einkommensteuergesetzes 1988 ist sinngemäß auch auf Vergütungen, die Versicherten nach § 4 Abs. 4 gezahlt werden, anzuwenden.“
    Somit sv-frei für 5 / 15 Tage oder 6 Monate.

    Schöne Grüße

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