Hallo!
Da freie Dienstnehmer keinen KV haben, kann man ab 2008 den Anspruch im Dienstvertrag (?bzw. Betriebsvereinbarung bei Firmen über 5 DN) vereinbaren?
Habe dies im neuen § 3 1 16b gelesen:
6. Betriebsvereinbarungen, die wegen Fehlens eines kv-lichen Vertragsteils auf der Arbeitgeberseite und dem kv-fähigen Vertragsteil auf der Arbeitnehmeseite abgeschlossen wurden.
Gleichzeitig KV für Angestellte und Arbeiter UND Einzelvereinbarung für freie DN?
Betriebsvereinbarung dürfte ja keine gelten, da freie DN nicht Betriebsratswahl-fähig sind.
Danke für Kommentare!
Jenny