Re:Reisezeiten

#68030
Roland
Teilnehmer

Hallo !

Mag. Gerhartl meint in diesem Artikel, dass sich der AN jene Zeit, die er normal als Wegzeit zur Arbeit gebraucht hätte, auch bei einer Dienstreise als Wegzeit (somit „privater“ Zeit und keine Reisezeit!) anrechnen lassen muss.

Ich habe dir diese Textstelle reinkopiert:

„Wegzeiten, das sind jene Zeiten, die der Arbeitnehmer für den Weg von zu Hause in die Arbeitsstätte und zurück aufwenden muss, sind keine Arbeitszeiten. Im Falle wechselnder Arbeitsstätten ist die Reisebewegung von zu Hause zu einer dieser Arbeitsstätten Wegzeit, die Reisebewegung zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten hingegen Reisezeit. So fällt bspw. die Zurücklegung der Wege eines Busfahrers im Liniendienst zum jeweiligen Ausgangs- bzw. Endpunkt des Kurses in die Freizeit des Arbeitnehmers.

Probleme treten auf, wenn der Arbeitnehmer die Reisebewegung nicht vom Dienstort, sondern vom Wohnort aus antritt.

• Beispiel:

Der Arbeitnehmer arbeitet in Wien und wohnt in St. Pölten. Zu einer Dienstreise nach Linz fährt der Arbeitnehmer nicht von Wien (fiktive Fahrzeit zwei Stunden), sondern von St. Pölten (tatsächliche Fahrzeit eine Stunde) weg. Die Fahrzeit vom Wohnort (St. Pölten) zum Dienstort (Wien) beträgt ebenfalls eine Stunde.

M. E. wird man in diesen Fällen als Reisezeit die (allfällige) Verlängerung der Dauer der Reisebewegung (vom Wohnort aus) im Vergleich zur fiktiven Wegzeit (vom Wohnort in den Dienstort) ansetzen müssen. Im obigen Bsp. bedeutet das daher, dass der Arbeitnehmer dadurch, dass er die Reise vom Wohnort aus antritt, nicht länger unterwegs ist als bei Zurücklegung der Wegzeit von zu Hause in den Dienstort (die unstrittig zur Freizeit zählt), sodass m. E. die Fahrzeit von St. Pölten nach Linz nicht Reisezeit, sondern Freizeit ist. Fährt derselbe Arbeitnehmer von St. Pölten aus nach Graz (Fahrzeit eineinhalb Stunden), so ist als Reiszeit daher m. E. eine halbe Stunde anzusetzen.“

So weit der Text aus der ASoK.

Mir war das ehrlich gesagt auch neu, dass solche Zeiten praktisch ins „Privatvergnügen“ fallen.

Schöne Grüße