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17. Mai 2007 um 9:24 Uhr
#68250
Teilnehmer
Hallo!
Ein paar Info`s aus der Gerüchteküche:
Die Diäten, auf die der DN Anspruch hat (laut KV oder Betriebsvereinbarung) werden § 3 ESTG, die Legaldefinition bleibt in § 26.
Die neuen § 3 Diäten kommen in Durchschnitt, Abfertigung und werden vielleicht auch pfändbar.
Warten wir ab, was raus kommt, entschieden ist heute noch nichts.
Genug Köche gibt es für den Brei… 😉