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4. November 2008 um 6:15 Uhr
#69814
Roland
Teilnehmer
Hallo Martin!
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann möchtest du wissen, ob Tagesgelder in die Überstundenentlohnung miteinbezogen werden müssen.
Die Antwort lautet: Nein, denn Tagesgelder stellen keine „Zulagen“ dar, sondern Auslagenersatz.
Zur zweiten Frage:
Ich kenne keine gesetzliche Regelung für Kursschwankungen.
Somit wäre eine explizite Vereinbarung notwendig.
Bezüglich der (steuerlichen) Abrechnung von Auslandsdiäten soll festgehalten werden, dass die „Drittelregelung“ ersetzt wurde durch die „Zwölftelregelung“; es ist eine Abrechnung mit der 24-Stunden-Regelung ODER mit der Kalendertag-Regelung möglich.
LG