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15. April 2014 um 0:15 Uhr
#73843
Teilnehmer
Hallo Chris,
Frage 1 ist schwierig zu beantworten aus der Ferne, es schützt dich jedoch das Dienstnehmerhaftplichtgesetz!
Frage 2 + 3: Die richtige Lösung wäre: Nachdem du ja noch im Dienstverhältnis stehst, musst du den Anordnungen des Dienstgebers Folge leisten und das Auto nach Wien bringen, allerdings muss dir die Firma das Zugticket nach Hause ersetzen.
LG