Re:Re: Parkgebühr

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#71190
Roland
Teilnehmer

Hallo Sylvia!

Tja, leider gibt es da eine RZ aus den LSt-RL (siehe unten):

712c
Fallen im Zuge einer Dienstreise sowohl Kilometergelder als auch Parkgebühren an und sind
die Parkgebühren höher als das zustehende Kilometergeld, kann der Arbeitgeber diese
höheren Parkgebühren an Stelle des Kilometergeldes auszahlen. Diese
Verrechnungsmethode hat aber für einen längeren Zeitraum (Kalenderjahr) zu erfolgen. Ein
Wechsel zwischen Kilometergeldersatz und dem Ersatz von tatsächlichen Kosten je einzelner
Dienstreise ist nicht zulässig.

LG