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2. März 2015 um 19:02 Uhr
#74038
Martin
Teilnehmer
Wahrscheinlich möchte der Prüfer unwahre Dienstreisen finden, die nur „erfunden“ sind.
Anders lässt sich die Frage nicht erklären.
Denn: Wenn Dienstreisen anfallen, können KM-Gelder und Taggelder nach § 3 und § 26 gezahlt werden. Die dienstliche Notwendigkeit kann alleine durch Kontaktpflege und Anbahnung neuer Geschäfte begründet werden.
Und das sollte argumentierbar sein. Der ESTG Tatbestand der „Liebhaberei“ ist mir bei Dienstreisen noch nicht unter gekommen.