Re:Re: km-Geld zw. 2 Betriebsstandorten in Wien

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#71663
Roland
Teilnehmer

Hallo Karin!

Das siehst du (Gott sei Dank) falsch, denn Fahrtkosten sind unabhängig von der KV-Regelung ev. nicht steuerbar abzurechnen, soweit sie den „Entfernungssockel“ überschreiten.
Steuerlich liegt ja hier eine Dienstreise vor (Verlassen des Arbeitsortes über Auftrag des AG)!

Beispiel:
Der/die DN fährt von der Wohnung zur „Hauptarbeitsstätte“ 10 km –> Entfernungssockel beträgt 20 km (2 x 10 km) –> steuerliche Abgeltung mit dem VAB bzw. ev. mit einer Pendlerpauschale.
An einem Tag fährt sie auch (mit dem Privat-PKW) in die „2. Betriebsstätte“, insgesamt legt sie an diesem Tag beispielsweise 30 km zurück, dann können 10 km (EUR 4,20) an Fahrtkosten nicht steuerbar ausbezahlt werden.

Alles klar?

LG