Wir haben derzeit vorübergehend 2 Betriebsstandorte in Wien, die MitarbeiterInnen sind jedoch jeweils einem Standort eindeutig zugeordnet.
Wenn nun jemand zu Meetings oä an den anderen Standort mit dem Privat-PKW fährt und km-Geld bezahlt wird, ist dieses auf jeden Fall steuerpflichtig ?
da lt. Handels-KV
1. eine DR nur vorliegt, wenn der DN den Dienstort gem. lit b verlässt und
2. lt. lit b das Gemeindegebiet von Wien 1 – 23 als Dienstort gilt
also gar keine DR vorliegt (Taggeld soll ohnehin nicht bezahlt werden, wobei wir dafür eine BV hätten)
Sehe ich das richtig ? Bitte um Eure Hilfe, vielen Dank im voraus,
Karin