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23. Juni 2008 um 21:57 Uhr
#69358
Teilnehmer
Hallo Marcel!
Mit der Auslandsdienstreise hast Du 3x 24 Stunden abgegolten.
Somit hast Du noch 3 Stunden für Inland. Laut der alten „Legaldefinition“ könntest Du diese Zeit noch steuerfrei auszahlen.
Arbeitsrechtlich musst Du prüfen, ob dafür ein Anspruch in Deinem anzuwenden Kollektivvertrag vorhanden ist.