Re:Re: Inlandsanteil bei gemischten Dienstreisen

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#69358
Martin
Teilnehmer

Hallo Marcel!

Mit der Auslandsdienstreise hast Du 3x 24 Stunden abgegolten.
Somit hast Du noch 3 Stunden für Inland. Laut der alten „Legaldefinition“ könntest Du diese Zeit noch steuerfrei auszahlen.

Arbeitsrechtlich musst Du prüfen, ob dafür ein Anspruch in Deinem anzuwenden Kollektivvertrag vorhanden ist.