Re:Re: Entsendung von Dienstnehmern

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#73941
Martin
Teilnehmer

Du hast eine klassische Entsendung. Nur auf unbestimmte Zeit. Da würde die SV auf den Tätigkeitsstaat übergehen. Bei 2 Jahre limitierter Entsendung wäre SV in Ö möglich.
Im Wohnsitzstaat Ö brauchst Du 25 %der Arbeitszeit/Einkommen.
Bei einem Tag pro Woche sind das nur 20%. Vielleicht hast Du hier noch Gestaltungsspielraum. Ansonsten geht´s vielleicht mit einer Ausnahmegenehmigung.
Lohnsteuer nach Arbeitstagen gesplittet in beiden Staaten. Dies ist jedoch genau zu prüfen. SV-Anteil des deutschen Einkommens muss die D-Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzen.

Falls später Abfertigung, muss (sollte…) diese nach dem Kausalitätsprinzip zwischen den Staaten aufgeteilt werden.