Entsendung von Dienstnehmern

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  • #65834
    daniela0201
    Teilnehmer

    Ich habe den Fall, dass ein Dienstnehmer, seit Jahren in Österreich beim Dienstgeber beschäftigt, nach Berlin in eine Niederlassung des österreichischen Dienstgebers entsendet wird. Montags bis Donnerstag soll der Dienstnehmer in Berlin seine Beratungsarbeit durchführen, Freitags in er in Österreich. Die Entsendung ist für unbestimmte Zeit vorgesehen. Der Dienstnehmer wohnt in Österreich, bekommt aber in Berlin eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Gehalt wird aber weiter von Dienstgeber in Österreich bezahlt.

    Von der Sozialversicherung her, bleibt der Dienstnehmer in Österreich angemeldet, oder?
    Von der Lohnsteuer her, ist das Problem, da er 4 Tage in der Woche in Berlin arbeitet und 1 Tag in der Woche in Wien.

    Bitte um eure Hilfe, wie ich hier vorgesehen soll.

    Lg Daniela

    #73941
    Martin
    Teilnehmer

    Du hast eine klassische Entsendung. Nur auf unbestimmte Zeit. Da würde die SV auf den Tätigkeitsstaat übergehen. Bei 2 Jahre limitierter Entsendung wäre SV in Ö möglich.
    Im Wohnsitzstaat Ö brauchst Du 25 %der Arbeitszeit/Einkommen.
    Bei einem Tag pro Woche sind das nur 20%. Vielleicht hast Du hier noch Gestaltungsspielraum. Ansonsten geht´s vielleicht mit einer Ausnahmegenehmigung.
    Lohnsteuer nach Arbeitstagen gesplittet in beiden Staaten. Dies ist jedoch genau zu prüfen. SV-Anteil des deutschen Einkommens muss die D-Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzen.

    Falls später Abfertigung, muss (sollte…) diese nach dem Kausalitätsprinzip zwischen den Staaten aufgeteilt werden.

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