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14. Januar 2009 um 23:31 Uhr
#70038
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Über € 26,40 bezahlte Diäten sind in jedem Falle pflichtig, egal ob lohngestaltende Vorschrift oder Dienstvertrag!
Nun zum Handel:
Wenn du ab dem 13. Tag mehr bezahlst als € 14,40, kannst du nur im Rahmen der Legaldefinition steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) auf € 26,40 aufstocken; d.h. für 5/15 Tage oder (bei einer „großen“ DR) 6 Monate je Einsatzort.
LG