Re:Re: Dienstreise Handel ab 13.Tag – indiv. Erhöhung

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#70038
Roland
Teilnehmer

Hallo Susanne!

Über € 26,40 bezahlte Diäten sind in jedem Falle pflichtig, egal ob lohngestaltende Vorschrift oder Dienstvertrag!

Nun zum Handel:
Wenn du ab dem 13. Tag mehr bezahlst als € 14,40, kannst du nur im Rahmen der Legaldefinition steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) auf € 26,40 aufstocken; d.h. für 5/15 Tage oder (bei einer „großen“ DR) 6 Monate je Einsatzort.

LG