Re:Re: Dienstreise Handel ab 13.Tag – indiv. Erhöhung

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#70044
susannekern
Mitglied

Hallo Roland,
herzlichen Dank auch für diese Antwort!

Heißt das dann auch, wenn es keine Regelung in einem KV bzgl. Dienstreiseentschädigung gibt, kann ich zwar eine Einzelvereinbarung treffen, aber diese ist nur im Rahmen der Legaldefinition steuerlich anerkannt? Ich dachte ich könnte dann zeitlich unbegrenzt nicht steuerbare Diäten im Ausmaß des steuerlich anerkannten Höchstsatzes von 26,40 ausbezahlen. Und dann würde das bedeuten, dass die Handels-MA benachteiligt sind, da ab dem 13.Reisetag im Monat nur mehr der niedrigere Satz nicht steuerbar ist.
Die Legaldefinition (wegen Einzelvereinbarung) würde im Handel wirklich nichts bringen.
Liebe Grüße,
Susanne