Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer

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#71122
HelmutN
Teilnehmer

Hallo Roland,

beim durchstöbern des forums (nach schreiben meines beitrages) ist mir das nach kurzer zeit auch aufgefallen. bin zwar kein personalverrechner aber befasse mich seit einiger zeit mit dem thema – so gut es eben im internet möglich ist.

mit der efz für urlaubstage hattest du recht, wurde wohl „übersehen“ lt. auskunt der zuständigen mitarbeiterin.

eines verstehe ich nicht so wirklich, die 2,20 diäten, meiner meinung nach handelt es sich hierbei um die RK-Novelle 2007 die dir ja sicher bekannt ist.
unklar ist mir folgendes, hier ein kleiner auszug:

Nach der ab 1.1.2008 geltenden Neuregelung (§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG) können Tagesgelder, wenn der Arbeitgeber auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift zur Zahlung verpflichtet ist, für folgende Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden:

Fahrtätigkeiten (Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Betriebsgeländes)

also so wie ich das verstehe könnte mein dn die diäten von 2,20/h sehr wohl steuerfrei auszahlen? das einzige was mit noch fehlt ist der aktuelle kv (siehe erste frage), sollte ich aber die tage per e-mail erhlaten, eventuell gibt es ja da eine sogenannte „lohngestaltende Vorschrift“ welche unter dem betrag von 26,40 liegt und dies ist der grund warum nur ein teil der 2,20 steuerfrei ausbezahlt werden. wenn das so wäre versteh ich nur noch bahnhof, einige in meinem bekanntenkreis fahren auch lkw, nur gilt für die alle der kv vom güterbeförderungsgewerbe, und bei keinen von den jungs werden diäten versteuert, da würd ja nix mehr vom lohn überbleiben.

fakt ist, wenn ich im unrecht bin mit der annahme das die diäten „falsch“ abgerechnet werden, kann ich mir das ausrechnen der differenz zwischen auslands-inlandsdiäten sparen und diese nicht geltend machen bei der anv.

lg. Helmut