Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer

Startseite Foren Dienstreise Diätenausgleich für Berufskraftfahrer Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer

#71114
Roland
Teilnehmer

Hallo Helmut!

Das wäre wohl eher ein Fall für die AK und nicht fürs Forum.

Aber so viel kann ich dir schon verraten:
Grundsätzlich hast du bei den Auslandsdienstreisen die Möglichkeit, die „zu niedrig bemessenen“ Diäten als „Differenz-Reisekosten“ abzusetzen (in den Werbungskosten). Da braucht man aber fast einen Profi dazu, dass dies auch richtig gemacht wird, denn hier kommt dann die sogenannte „Legaldefintion“ zum Tragenn.
Warum von den stündlich 2,20 lediglich 1,36 steuerfrei abgerechnet wird, kann ich dir leider nicht sagen. (?)

Bezüglich Urlaubsentgelt:
Du hast Recht, die Überstunden gehören in das sogenannte „Lohnausfallsprinzip“ eingerechnet, es gibt aber Dienstgeber, die das „übersehen“.

LG