Re:Re: Anfahrtsweg schon Dienstzeit?

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#69672
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Arbeitszeit bei Kundenbesuchen ab Verlassen der Wohnung.
Bei der wöchentlichen Besprechung im Stammhaus jedoch erst bei Eintreffen im demselbigen.
Leider ist es tatsächlich so, dass diese eine Fahrt pro Woche steuerlich gesehen eine Privatfahrt darstellt und einen Sachbezug auslöst (siehe dazu RZ 265 aus dem 1. LST-Wartungserlass 2008 – habe ich unter reinkopiert).
Außerdem leider keine Pendlerpauschale, da nicht mehr als 10 Fahrten pro Monat ins Stammhaus.
Wenn der AN nicht ins Stammhaus fährt (zur Verrichtung von Innendienst, ein ev. Abholen von Warenmustern z.B. würde keinen SB auslösen), kann man sich tatsächlich den SB ersparen.

5.4.4.2 Sachbezug bei Verwendung des arbeitgebereigenen KFZ
265
Werden Dienstreiseersätze von der Wohnung aus berechnet, zählen unmittelbar von der
Wohnung aus angetretene Dienstreisen mit einem arbeitgebereigenen KFZ bei der
Berechnung des Sachbezugswertes nicht mit, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach
der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die
Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Bei Berechnung von
Reiseersätzen vom Arbeitsort aus ist hingegen bei der Ermittlung des Sachbezugs jedenfalls
einmal die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung anzusetzen.
Ein Sachbezug ist auch für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z 4 lit. a
letzter Satz EStG 1988 bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen
Kraftfahrzeuges kein nicht steuerbares Kilometergeld ausgezahlt werden kann
(Fahrten Wohnung-Einsatzort-Wohnung).

LG