Anfahrtsweg schon Dienstzeit?

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  • #63924
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,

    ich habe jetzt eine neue Aussendienstmitarbeiterin welche direkt von ihrem Wohnsitz aus Klienten besucht. Jetzt stellt sich für mich die Frage: Gilt die Zeit ab verlassen ihres Hauses schon als Arbeitszeit oder erst ab Eintreffen beim ersten Klienten?
    Einmal pro Woche kommt sie zwecks Dienstbesprechung und div. Büroarbeiten ins Wiener Stammhaus. Wie ist es da zu regeln? Dienstzeit ab verlassen ihres Hauses od. Eintreffen im Büro?
    Hab jetzt auch gelesen, wenn sie ein Dienstauto für alle Dienstfahrten bekommt, und mit dem Auto auch an diesem einen Tag ins Büro fährt, muss ich einen Sachbezug ansetzen. Würd sie nur von zu Hause Klienten besuchen und nicht ins Büro kommen wär das nicht notwenig. Hab ich das richtig verstanden?

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Schönen Abend
    Dani

    #69672
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Arbeitszeit bei Kundenbesuchen ab Verlassen der Wohnung.
    Bei der wöchentlichen Besprechung im Stammhaus jedoch erst bei Eintreffen im demselbigen.
    Leider ist es tatsächlich so, dass diese eine Fahrt pro Woche steuerlich gesehen eine Privatfahrt darstellt und einen Sachbezug auslöst (siehe dazu RZ 265 aus dem 1. LST-Wartungserlass 2008 – habe ich unter reinkopiert).
    Außerdem leider keine Pendlerpauschale, da nicht mehr als 10 Fahrten pro Monat ins Stammhaus.
    Wenn der AN nicht ins Stammhaus fährt (zur Verrichtung von Innendienst, ein ev. Abholen von Warenmustern z.B. würde keinen SB auslösen), kann man sich tatsächlich den SB ersparen.

    5.4.4.2 Sachbezug bei Verwendung des arbeitgebereigenen KFZ
    265
    Werden Dienstreiseersätze von der Wohnung aus berechnet, zählen unmittelbar von der
    Wohnung aus angetretene Dienstreisen mit einem arbeitgebereigenen KFZ bei der
    Berechnung des Sachbezugswertes nicht mit, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach
    der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die
    Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Bei Berechnung von
    Reiseersätzen vom Arbeitsort aus ist hingegen bei der Ermittlung des Sachbezugs jedenfalls
    einmal die Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung anzusetzen.
    Ein Sachbezug ist auch für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z 4 lit. a
    letzter Satz EStG 1988 bei Verwendung eines arbeitnehmereigenen
    Kraftfahrzeuges kein nicht steuerbares Kilometergeld ausgezahlt werden kann
    (Fahrten Wohnung-Einsatzort-Wohnung).

    LG

    #69710
    Daniela
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort. War mir eine große Hilfe.

    schönen Abend

    Daniela

    #69712
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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