5. Januar 2006 um 22:25 Uhr
#66441
Teilnehmer
Liebe(r) bibs!
Ich nehme an, Du meinst ein Pendlerpauschale vom Wohnort zur Filiale nach Niederösterreich.
Wenn der Dienstort weiter in Wien bleibt und der Dienstnehmert KM-Geld für Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und der Filiale erhält, kann er nicht noch zusätzlich eine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
Anders wenn die Filiale zum neuen Dienstort wird, dann nur PP und keine KM-Gelder.
Siehe auch https://www.bmf.gv.at/Steuer/RichtlinienSteuerrecht/Lohnsteuerrichtlinien_2002.pdf
zu Werbungskosten, Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte
Grüsse
Martin