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BFGjournal

Ermittlung des Werts der Gegen­leistung bei Erwerb durch die Leasingnehmerin

Das BFG befasste sich jüngst mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grund­erwerbsteuer bei Erwerb eines Baurechts samt Zugehör mittels Kaufvertrags durch die Leasingnehmerin. Bei einem Kauf stellt dabei grundsätzlich der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen die Gegen­leistung dar.

Entscheidung: BFG 5. 1. 2018, RV/5101958/2015, Revision nicht zugelassen

Eine im Nachhinein festgestellte unrichtige Berechnung des Kaufpreises führt nicht dazu, nicht den vertraglich verein­barten Kaufpreis als Gegen­leistung anzusehen. Werden auf den vertraglich verein­barten Kaufpreis bereits zuvor geleistete Kautionen angerechnet, ist dies nicht als Abänderung des Kaufpreises anzusehen. Ein Beitrag von Univ.-Ass. Katharina Luka WU Wien.

Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 112) als PDF und bei Lindeonline.

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