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BFGjournal

Zurechnung der Einkünfte aus der Einräumung eines Wasser­bezugsrechts

Das BFG hatte sich im vorliegenden Fall im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob das Entgelt für die Einräumung eines Wasser­bezugsrechts an einer nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Quelle der Steuer­pflicht unterliegt.

Entscheidung: BFG 18. 1. 2018, RV/4100296/2016 , Revision nicht zugelassen § 28 Abs 1 EStG 1988


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