Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
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Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft eines Journalisten

Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Beschwerdeführer im Streit­zeitraum in einem Dienst­verhältnis stand und seine Einkünfte daher gemäß Art 15 DBA Liechtenstein in Österreich der Besteuerung unterworfen werden oder ob er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielte, die gemäß Art 14 iVm Art 23 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein der Besteuerung unterliegen. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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Einkommensteuer Rechtsprechung

Sonstige Einkünfte: Entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts

Im gegenständlichen Fall war dem Sohn ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, also ein zivilrechtlich nicht übertragbares Recht. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist ein Verzicht auf ein solches Recht nicht als Veräußerungsvorgang anzusehen. Da aber der Verzicht auf ein Wohnungsgebrauchsrecht als Tun, Dulden oder Unterlassen gegen Entgelt, durch welches einem anderen ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt wird, einzustufen ist, liegt eine einkommensteuerpflichtige Leistung vor.

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Steuer­pflicht einer Schweizer Invaliditätspension

Das BFG hatte in der gegenständlichen Entscheidung einerseits die Frage zu klären, ob die neben einer österreichischen PVA-Pension bezogene Schweizer Invaliditätspension in Österreich steuer­pflichtig ist, sowie andererseits, ob steuer­pflichtige Einkünfte aus Kapital­vermögen vorliegen (BFG 4. 12. 2017, RV/1100220/2015). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

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Allgemein Verfahren

Tätigkeitsbericht des VfGH für 2017

Der VfGH wird von den Rechtssuchenden zunehmend in Anspruch genommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg im Jahr 2017 im Jahresvergleich um 28,8 % auf 5.047, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht. Gleichzeitig konnten die Verfassungsrichter bei gleichbleibendem Personalstand 4.719 Rechtsachen erledigen, das waren um 21,2 % mehr als 2016.

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Allgemein International

BFH: Keine Gemeinnützigkeit extremistischer islamischer Vereine

Ein islamischer Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des deutschen BFH wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt.