Behandlung von Doppel- oder Überzahlungen im Umsatzsteuerrrecht
Doppel- oder Überzahlungen zählen zum Entgelt im Sinne des § 4 UStG. Werden Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG vor (BFG 19. 4. 2018, RV/6100049/2017; ebenso BFG 19. 4. 2018, RV/6100054/2017).
Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft eines Journalisten
Im vorliegenden Fall war strittig, ob der Beschwerdeführer im Streitzeitraum in einem Dienstverhältnis stand und seine Einkünfte daher gemäß Art 15 DBA Liechtenstein in Österreich der Besteuerung unterworfen werden oder ob er Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielte, die gemäß Art 14 iVm Art 23 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein der Besteuerung unterliegen. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Sonstige Einkünfte: Entgeltliche Ablöse eines Wohnrechts
Im gegenständlichen Fall war dem Sohn ein Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, also ein zivilrechtlich nicht übertragbares Recht. Aus einkommensteuerlicher Sicht ist ein Verzicht auf ein solches Recht nicht als Veräußerungsvorgang anzusehen. Da aber der Verzicht auf ein Wohnungsgebrauchsrecht als Tun, Dulden oder Unterlassen gegen Entgelt, durch welches einem anderen ein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt wird, einzustufen ist, liegt eine einkommensteuerpflichtige Leistung vor.
Roland Macho im BFGjournal zu Gast
Der Fachvorstand der Großbetriebsprüfung Roland Macho über das Jahressteuergesetz 2018, Horizontal Monitoring und die stetig wachsende Zahl an „Jungprüfern“.
Steuerpflicht einer Schweizer Invaliditätspension
Das BFG hatte in der gegenständlichen Entscheidung einerseits die Frage zu klären, ob die neben einer österreichischen PVA-Pension bezogene Schweizer Invaliditätspension in Österreich steuerpflichtig ist, sowie andererseits, ob steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen (BFG 4. 12. 2017, RV/1100220/2015). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
„Entstehen“ einer „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG
Eine „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs 5 KStG bestanden hat (BFG 26. 3. 2018, RV/4100067/2015).
VwGH zum Mittelpunkt der Lebensinteressen bei kurzfristiger Auslandstätigkeit
Gegenstand des vorliegenden Erkenntnisses des VwGH war die Frage, ob eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen einer vorübergehend im Ausland tätigen Person dann angenommen werden kann, wenn die Auslandstätigkeit zwar längerfristig geplant, im Endeffekt aber doch nur von kürzerer Dauer ist.
Tätigkeitsbericht des VfGH für 2017
Der VfGH wird von den Rechtssuchenden zunehmend in Anspruch genommen. Die Zahl der neuen Fälle stieg im Jahr 2017 im Jahresvergleich um 28,8 % auf 5.047, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2017 hervorgeht. Gleichzeitig konnten die Verfassungsrichter bei gleichbleibendem Personalstand 4.719 Rechtsachen erledigen, das waren um 21,2 % mehr als 2016.
Krankenversicherungsschutz von in der Schweiz wohnhaften Angehörigen
Der VwGH befasste sich mit der Frage, ob sich der Krankenversicherungsschutz einer in der österreichischen Krankenversicherung versicherten Person im vorliegenden Fall auch auf Familienmitglieder erstreckt, die in der Schweiz wohnhaft sind (Mitversicherung von Angehörigen). Ein Gastbeitrag von Mag. Selma Yildirim.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
nun ist die seit Jänner 2017 erwartete Verordnung zur Bewertung von PKW-Sachbezügen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern ergangen – Thomas Kiesenhofer hat die Details…
BFH: Keine Gemeinnützigkeit extremistischer islamischer Vereine
Ein islamischer Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des deutschen BFH wird bei ausdrücklicher Erwähnung des Vereins in einem Verfassungsschutzbericht widerlegbar davon ausgegangen, dass dieser extremistische Bestrebungen fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandelt.










