Veranstaltungstipp: JaKonf 2018 – Jahreskonferenz zum EStG
Die zweite Jahreskonferenz zum EStG am 3. 5. 2018 an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt befasst sich schwerpunktmäßig mit den ertragsteuerlichen Fragen iZm der entgeltlichen und unentgeltlichen Betriebs- und Anteilsübertragung. Das Jakom-Team widmet sich unter anderem der entgeltliche Betriebsübertragung und der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Lohn- und Sozialdumping: Strafenkumulation bei Umqualifizierung von selbständig Tätigen zu abhängig Beschäftigten
Werden Dienstnehmer von einem EU-Mitgliedstaat nach Österreich entsandt, sind ZKO-Meldungen zu erstatten und A1-Dokumente sowie Lohnunterlagen am Einsatzort bereitzuhalten. Fehlen diese Meldungen und Unterlagen, liegen mehrere Übertretungen vor, weshalb es zu einer Kumulierung von Strafen kommt. Ein Gastbeitrag von Dr. Anna Mertinz.
Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
Da dem Gesetz ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen ist, ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung iSd § 37 Abs 2 EStG zugänglich.
Tätigkeit des Chefdirigenten und künstlerischen Leiters eines Orchesters
Beim Chefdirigenten und künstlerischen Leiter eines Orchesters, der die von ihm dirigierten Werke frei auswählen kann und für Absagen kein Honorar erhält, überwiegen die Merkmale der Selbständigkeit. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.
Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (I)
Melanie Raab und Bernhard Renner behandeln in diesem Beitrag – thematisch gegliedert – wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zur unbeschränkten Steuerpflicht, zu verdeckten Ausschüttungen und zum Mantelkauf, samt weiterführender Praxishinweise. Teil II des Beitrags folgt in der nächsten Ausgabe des BFGjournals.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.
Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Miteigentumanteils
Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist.
Ermittlung des Werts der Gegenleistung bei Erwerb durch die Leasingnehmerin
Das BFG befasste sich jüngst mit der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Baurechts samt Zugehör mittels Kaufvertrags durch die Leasingnehmerin. Bei einem Kauf stellt dabei grundsätzlich der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen die Gegenleistung dar.
Grunderwerbsteuerpflicht bei Erwerb eines Nutzungsrechts
In einer Berufungsentscheidung vertrat der UFS die Ansicht, dass bei Erwerb eines Grundstücks, das Teil eines in Errichtung befindlichen Gewerbeparks ist, bei entsprechender vertraglicher Koppelung auch der für die Erschließung des Grundstücks an einen Dritten zu leistende Infrastrukturbeitrag zur Gegenleistung gehört. Auf den ersten Blick ist das Bundesfinanzgericht dieser Rechtsprechung in der vorliegenden Entscheidung nicht gefolgt, wie Johann Fischerlehner und Christina Maria Zeilinger vom BFG berichten.
Abgrenzungsproblematik zwischen Dienstwohnung und arbeitsplatznaher Unterkunft
Dienstwohnungen haben als Vorteil aus dem Dienstverhältnis längst in zahlreichen Abrechnungen ihren festen Platz. Zu abgabenrechtlichen Unklarheiten zwischen der Definition der arbeitsplatznahen Unterkunft und der Dienstwohnung hatte das LVwG Tirol jüngst in Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht zu entscheiden. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.
Unbilligkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei einer den Gemeinnützigkeitsstatus beanspruchenden GmbH
Die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren aus den von der Abgabenbehörde herangezogenen Umständen ist unbillig, weil die Abgabenbehörde die Gemeinnützigkeit der Beschwerdeführerin in den vorangegangenen drei Außenprüfungen ausdrücklich anerkannt hat, wobei ihr der Inhalt des Gesellschaftsvertrages bekannt war und „für in Ordnung befunden“ wurde.