X
Digital
Arbeitsrecht + COVID-19 Plus+

3G am Arbeitsplatz- die Verordnung ist da

(Bild: © iStock/gpointstudio) (Bild: © iStock/gpointstudio)

Sehnlich erwartet wurde sie, am Montag war es soweit. Die 3G-Verordnung für den Arbeitsplatz, anzuwenden ab 1. November, wurde veröffentlicht. Sie löst jedoch nicht alle Fragen.

Die Verordnung hat neben einigen Begriffsbestimmungen wie 1G, 2G, 2,5G, 3G, auch inhaltliche Regelungen zu bieten. Festgelegt wird auch, dass im Falle eines Mangels eines 3G-Tests „ausnahmsweise“ ein Antigen-Test zur Eigenanwendung unter Aufsicht des bspw. Betreibers einer Betriebsstätte oder Freizeiteinrichtung durchgeführt werden, der dann zum Betreten befugt. Die Nachweise sind entweder in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen oder entsprechende Zertifikate nach dem Epidemiegesetz vorzulegen.

Die Pflicht zur Mitführung eines Nachweises trifft dabei den Arbeitnehmer. Festgelegt wird auch, was bspw. der Betriebsinhaber erheben darf. Darunter fallen Name, Geburtsdatum, Gültigkeit/Gültigkeitsdauer des Nachweises und Barcode/QR-Code und allfällige weitere Daten zur Identitätsfeststellung. Eine Vervielfältigung der Nachweise und der darin enthaltenen personenbezogenen Daten ist ebenso verboten, wie die Aufbewahrung dieser.

Mittels Übergangsfrist bis inkl. 14. November können Personen ohne 3G-Hanchweis den betrieb weiter betreten, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Weiters gibt es auch Ausnahmen für Personen mit wenig Personenkontakten.

Ein Zuwiderhandeln stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist beim Arbeitnehmer mit bis zu 500 Euro zu bestrafen. Trägt der Betriebsinhaber für die Einhaltung keine Sorge (bspw. durch Aushänge oder allgemein zugängliche Information an die Belegschaft) stellt dies eine Verwaltungsübertretung mit bis zu 30.000 Euro Strafe dar.

Nicht geregelt sind allfällige arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie man sich dies im Vorfeld gewünscht hätte.

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.