Wegfall der Maßnahmen in fast allen Lebensbereichen, auch am Arbeitsplatz
Kaum hatte man die Rahmenbedingungen der Verordnung (aktuell die 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung) zu „3G am Arbeitsplatz“ umgesetzt, blicken wir einem fast gänzlichen Wegfall sämtlicher Maßnahmen entgegen, welcher wohl auch das Arbeitsverhältnis betreffen wird.
3-G-Pflicht am Arbeitsplatz und die Krux mit dem Datenschutz
Mit 1.11.2021 kommt nunmehr die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz. Der diesbezügliche Verordnungstext wurde am 25.10.2021 am Abend veröffentlich und stellt die Praxis vor mehr Fragen als Antworten. Knackpunkt der 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz ist eine Art Kollision der Kontrollpflicht des Arbeitgebers mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in § 1 Abs 5 3. der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung.
3G am Arbeitsplatz- die Verordnung ist da
Sehnlich erwartet wurde sie, am Montag war es soweit. Die 3G-Verordnung für den Arbeitsplatz, anzuwenden ab 1. November, wurde veröffentlicht. Sie löst jedoch nicht alle Fragen.
Am Punkt #36 mit Judith Morgenstern – 3G im Betrieb – Daten- vs. Gesundheitsschutz
Getestet, geimpft, genesen – das gilt derzeit in den meisten Betrieben und wird uns wohl auch noch eine Weile begleiten. Doch was sagt eigentlich der Datenschutz dazu? Immerhin handelt es sich beim 3G-Nachweis doch um Gesundheitsdaten, die besonders geschützt sind. Besteht zwischen dem Recht auf Datenschutz und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ein besonderes Spannungsverhältnis? Mag. Judith Morgenstern von MOSA Rechtsanwälte sieht sich das für uns genauer an und gibt auch bereits einen Ausblick auf die neue Rechtslage ab 01.07.2021 durch die kommende Öffnungsverordnung.