Re:Re: Barauslagen, Impfungskosten, Reisepasserstellung..

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#71463
Roland
Teilnehmer

Hallo Bina!

Also den Reisepass sehe ich eher als Vorteil aus dem Dienstverhältnis, da hat man (glaube ich) keine Chance.

Aber die Impfung könnte man unter § 49 Abs. 3 Z. 11 ASVG einordnen, wenn man der Gruppe von Dienstnehmern, die solche ADR bestreiten, die Impfkosten bezahlt.
LSt: Ließe sich doch hoffentlich steuerfrei auf Grund § 3 Abs. 1 Z. 16 EStG einordnen.
Also so ähnlich wie die „Grippeschutzimpfung“.

LG