Hallo liebe LohnverrechnerInnen!
Kann mir jemand sagen, wie ich vom Dienstgeber bezahlte Impfungen (für Auslandsienstreisen) sowie die Erstellung eines Reisepasses behandeln muss !?
Ein Dienstnehmer hat sich alle Imfpungen (Hepatitis, Typhus, usw…) die man für diese Reise benötigt vom Dienstgeber bezahlen lassen, ebenso die Erstellung eines neuen Reisepasses der wiederum per Express erstellt wurde (höhere Kosten als normalerweise).
In § 26 oder § 3 EStG sind solche Aufwendungen nicht aufgezählt!
Können diese Aufwendungen trotzdem als steuerfreier bzw. nicht steuerbare Aufwandsentschädigung ausbezahlt werden!?
Vielen Dank für die Hilfe!
B.