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Die EU wird bald über eine Reihe neuer Vorschriften verfügen, um Direktinvestitionen aus Drittländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung besser zu überprüfen. Der Rat hat gestern (5. 3. 2019) eine Verordnung angenommen, mit der ein Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU geschaffen wird.
Mit den neuen Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wird ein Kooperationsmechanismus geschaffen, mit dem die Mitgliedstaaten und die Kommission Informationen austauschen und konkrete Bedenken vorbringen können. Die Mitgliedstaaten werden jedoch weiterhin befugt sein, ausländische Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu überprüfen und unter Umständen zu blockieren. Die Entscheidung über die Einrichtung und Aufrechterhaltung nationaler Überprüfungsmechanismen bleibt ebenfalls in den Händen der einzelnen Mitgliedstaaten.
In Fällen, die mehrere Mitgliedstaaten betreffen, oder wenn eine Investition ein Projekt oder Programm von Interesse für die gesamte EU beeinträchtigen könnte, zB Horizont 2020 oder Galileo, wird die Kommission Stellungnahmen abgeben können.
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten 18 Monate später.
Zur Pressemitteilung des Rats der EU.