X
Digital
Laufender Bezug

Vertretungsärzte sind Dienstnehmer

(Bild: © iStock/NanoStockk) (Bild: © iStock/NanoStockk)

Zwar kann die Tätigkeit eines Arztes auch selbständig ausgeübt werden, die Erkenntnisse des VwGH gelangten aber doch nahezu ausschließlich zum Ergebnis, dass in Vertretungsfällen und Tätigkeiten in Spitälern von Dienst­verträgen auszugehen ist. Auch die Vertretungsärzte eines Ambulatoriums bilden hier keine Ausnahme (VwGH 14. 6. 2018, Ra 2018/08/0165). Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Der ganze Artikel (PV-Info 01/2019, 25) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.