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Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebens­interessen

(Bild: © iStock)

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebens­interessen im Sinne des § 1 Abs 2 EStG einer nicht verheirateten Person bei sich ändernden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Aufgrund wechselnder Beziehungen mit anderen Personen im In- und Ausland müssen sich nicht unbedingt die Lebens­interessen verlagern, insbesondere dann nicht, wenn weiterhin regelmäßiger und intimer Kontakt zu Personen im Inland besteht. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.

Der ganze Artikel (PV-Info 11/2017, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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