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Unrichtige Abgabenfestsetzung aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Frage der Zulässigkeit amtswegiger Wiederaufnahmen hinsichtlich der Besteuerung von Schweizer Pensions­einkünften auseinander (BFG 29. 3. 2018, RV/5100045/2018). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

Der Beschwerdeführer bezog seit 2006 eine Pension aus der Schweiz. Er erklärte diese Einkünfte als steuerbefreite Auslands­einkünfte mit Progressions­vorbehalt. Das Finanzamt erließ zunächst erklärungskonforme Bescheide, nahm jedoch in weiterer Folge die Verfahren für die Jahre 2011 bis 2015 wieder auf, wobei die Schweizer Pensions­einkünfte in den neuen Bescheiden (2011 bis 2015) unter Anwendung der Anrechnungs­methode besteuert wurden.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 19) als PDF und bei Lindeonline.

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