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Höhe des Wochengeldes bei Bonus­zahlungen und Sachbezügen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsver­dienstes bieten. Gemäß § 162 ASVG gebührt das Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen täglichen Arbeitsver­dienstes der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Beschäftigungsverbots (= Eintritt des Versicherungsfalles), vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Ein Beitrag von Christa Kocher.

Seine Berechnung scheint aber durchaus schwierig zu sein, wie die nachstehenden Entscheidungen des OGH zeigen. Ob Bonus­zahlungen zur Gänze, gar nicht oder als Sonder­zahlungen zu berücksichtigen sind, wie Sachbezüge in die Berechnung einfließen und wie der Bezug von Kinderbetreuungsgeld Einfluss auf die Höhe des Wochengeldes hat, musste der OGH zuletzt beurteilen. Dabei bleiben offensichtlich auch die Gerichte vor Fehlern in der Lohnver­rechnung nicht verschont.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 7) als PDF und bei Lindeonline.

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