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Entlastung von Dienstnehmern mit geringem Einkommen

Parlament: Frontalansicht des Grpßen Redoutensaales in der Hofburg mit Blick Richtung Präsidium. (Bild: © © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner) Parlament: Frontalansicht des Grpßen Redoutensaales in der Hofburg mit Blick Richtung Präsidium. (Bild: © © Parlamentsdirektion / Johannes Zinner)

Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 22. 3. 2018 eine Novelle zum AMPFG beschlossen. Die Grenz­beträge für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge des Dienstnehmers bei geringem Einkommen sollen ab Juli 2018 wie folgt erhöht werden (Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten):

Monatliche Beitragsgrundlage Versicherungs­anteil Verrechnungsgruppe

0 %

N25a

1 %

N25b

2 %

N25c

3 %

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2018, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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