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Änderung der Selbstberechnung durch Haftungsbescheid aufgrund einer GPLA

Erweist sich eine Selbstberechnung als unrichtig, kann eine behördliche Korrektur (Festsetzung) erfolgen, wobei sinngemäß die Voraussetzungen des § 303 BAO für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen müssen. Damit wird ein Gleichklang mit der Rechtslage zur Wiederaufnahme bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren bezweckt.

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Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist das erste Ergebnis von langjährigen und äußerst schwierigen Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und kann daher – trotz der inhaltlichen Komplexität – als ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesehen werden.

Aktuelles aus der Personalverrechnung „kurz notiert“. (Bild: © iStock)
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Aktuelles aus der Personalverrechnung

In der Augustausgabe von PV-Info finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Diesmal zum Thema Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 und zu den Beitragszuschlägen.

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VwGH zur Vertreterpauschale

Das Werbungskostenpauschale für nicht selbständige Vertreter steht für Arbeitnehmer zu, deren Haupttätigkeit der Abschluss von Geschäften (Vertreter) oder die Anbahnung von Geschäften (Makler) im zeitlich überwiegenden Außendienst ist.

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Beitragszuschläge sind keine Bestrafung

Der VwGH hat nun abermals darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 iVm Abs 2 ASVG um keine Bestrafung handelt. Mit dem Beitragszuschlag wird lediglich ein durch die Säumigkeit des Meldepflichtigen verursachter Mehraufwand in der Verwaltung abgegolten.

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Keine Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer, die vom ASVG ausgenommen sind

Der VwGH ist im Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022, zur Rechtsansicht gelangt, dass die Bezüge jener Personen, die nach dem Teilsatz 2 des § 4 Abs 4 ASVG von der ASVG-Versicherung ausgenommen sind (zB wegen einer GSVG-Versicherung), nicht in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer aufzunehmen sind. Das LVwG Oberösterreich hatte im nunmehr aufgehobenen Erkenntnis vom 27. 5. 2016, LVwG-450098/2/MS, die Kommunalsteuerpflicht auch für Personen festgestellt, die das Berufsbild des freien Dienstnehmers erfüllen, unabhängig davon, ob eine Sozialversicherung nach dem ASVG erfolgt. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.