Zuordnung der bewegten Lieferung und Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (aus SWK 29/2017)
Neues vom EuGH Mario Mayr Mag. Mario Mayr ist Mitarbeiter des bundesweiten Fachbereichs Umsatzsteuer im BMF. Der EuGH hat sich jüngst EuGH 26.…
Gewährleistungsarbeiten eines deutschen Lieferunternehmens in Österreich (aus SWI 10/2017)
Erbringt ein deutsches Unternehmen, das im Rahmen eines reinen Liefergeschäfts (ohne Montage) Eisenbahnzüge an einen österreichischen Abnehmer geliefert hat, innerhalb der vertraglich vereinbarten…
Die Datenschutz-Grundverordnung im Beschäftigtenkontext (aus ASoK 10/2017)
Auswirkungen der DSGVO auf den Arbeitnehmerdatenschutz Rainer Knyrim und Karin Tien Dr. Rainer Knyrim ist Rechtsanwalt in Wien. Mag. Karin Tien ist Rechtsanwaltsanwärterin…
13. österreichischer Personalverrechnungs-Kongress 2017
Am 9. und 10. 11. 2017 findet unter der fachlichen Leitung und Moderation von Mag. Monika Kunesch, LL.M. im WIFI Wien der vom Linde Campus veranstaltete 13. österreichische Personalverrechnungs-Kongress 2017 statt.
Änderung der Selbstberechnung durch Haftungsbescheid aufgrund einer GPLA
Erweist sich eine Selbstberechnung als unrichtig, kann eine behördliche Korrektur (Festsetzung) erfolgen, wobei sinngemäß die Voraussetzungen des § 303 BAO für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen müssen. Damit wird ein Gleichklang mit der Rechtslage zur Wiederaufnahme bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren bezweckt.
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ist das erste Ergebnis von langjährigen und äußerst schwierigen Bemühungen zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit und kann daher – trotz der inhaltlichen Komplexität – als ein positiver Schritt in die richtige Richtung gesehen werden.
Aktuelles aus der Personalverrechnung
In der Augustausgabe von PV-Info finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“. Diesmal zum Thema Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 und zu den Beitragszuschlägen.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
die vorliegende zweite Sommerausgabe ist vom Thema „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ (SV-ZG) und von der Hoffnung geprägt, dass sich dadurch tatsächlich Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der…
VwGH zur Vertreterpauschale
Das Werbungskostenpauschale für nicht selbständige Vertreter steht für Arbeitnehmer zu, deren Haupttätigkeit der Abschluss von Geschäften (Vertreter) oder die Anbahnung von Geschäften (Makler) im zeitlich überwiegenden Außendienst ist.
OGH: Diensterfindungsvergütung ist abfertigungswirksam
Nach dem Patentgesetz gebührt dem Dienstnehmer für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechts hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung.
Beitragszuschläge sind keine Bestrafung
Der VwGH hat nun abermals darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 iVm Abs 2 ASVG um keine Bestrafung handelt. Mit dem Beitragszuschlag wird lediglich ein durch die Säumigkeit des Meldepflichtigen verursachter Mehraufwand in der Verwaltung abgegolten.
Keine Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer, die vom ASVG ausgenommen sind
Der VwGH ist im Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022, zur Rechtsansicht gelangt, dass die Bezüge jener Personen, die nach dem Teilsatz 2 des § 4 Abs 4 ASVG von der ASVG-Versicherung ausgenommen sind (zB wegen einer GSVG-Versicherung), nicht in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer aufzunehmen sind. Das LVwG Oberösterreich hatte im nunmehr aufgehobenen Erkenntnis vom 27. 5. 2016, LVwG-450098/2/MS, die Kommunalsteuerpflicht auch für Personen festgestellt, die das Berufsbild des freien Dienstnehmers erfüllen, unabhängig davon, ob eine Sozialversicherung nach dem ASVG erfolgt. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.





