Kategorie: Plus+

Linde Media + bietet ein Plus an Inhalten. Hier finden Sie ein kompaktes, multimedial aufbereitetetes, ständig aktualisiertes Update aus Steuern, Wirtschaft und Recht. Mit Linde Media + bleiben Sie topinformiert in allen Bereichen von A wie Arbeitsrecht über Datenschutz, Digitalisierung, Mobility Management, öffentliches Recht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Strafrecht und Unternehmensrecht bis hin zu Z wie Zivilrecht.

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VIDEO: Die rechtlich richtige Stellenausschreibung – Patrick Kainz

An erster Stelle für einen gelungenen Bewerbungsprozess steht die richtige Stellenausschreibung. Unter einer Stellenausschreibung ist jede Form der Bekanntmachung an einen größeren Personenkreis zu verstehen. Davon sind neben Inseraten in öffentlichem Medien, wie Zeitungen und oder Internet auch unternehmensinterne Rundschreiben oder Aushänge am schwarzen Brett erfasst.

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VIDEO: Bewerbungsgespräch – rechtliche Rahmenbedingungen – Patrick Kainz

Im Zuge eines Bewerbungsgespräches soll unter anderem geklärt werden, ob die Persönlichkeit von Bewerber*innen kompatibel ist mit dem bestehenden Team und ob die gefragten Kompetenzen bei dem/der BewerberIn vorhanden sind. Das Interesse von Bewerber*innen möglichst wenig Informationen aus dem Privatleben bzw. aus einem sensiblen Bereich preiszugeben und das Interesse von zukünftigen Arbeitgeber*innen ein möglichst umfassendes Bild über einen/eine zukünftige MitarbeiterIn zu erhalten befinden sich in einem Spannungsverhältnis. Man könnte sagen, die Privatautonomie des/der ArbeitgeberIn steht den Persönlichkeitsrechten des/der BewerberIn gegenüber.

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VIDEO: Einvernehmliche 
Auflösung – Patrick Kainz

Bei der einvernehmlichen Auflösung einigen sich Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, auf gemeinsame Regelungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zum Unterschied von der Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerkündigung ist die Einhaltung von Fristen und Terminen bei dieser Beendigungsform nicht notwendig. Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann frei gewählt werden. Ein solcher Aufhebungsvertrag in Form einer einvernehmlichen Auflösung ist jederzeit möglich und entspricht genau wie der Abschluss eines Arbeitsvertrages der Vertragsfreiheit.