150 Steuerspartipps zum Jahresende 2023 – Steuer sparen Österreich
Sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer können Sie auch heuer einen bestimmten Betrag Ihres steuerlichen Gewinnes steuerfrei stellen, wenn sie rechtzeitig in bestimmte körperliche abnutzbare Anlagegüter und/oder begünstigte Wertpapiere investieren. Es gilt eine Behaltefrist von tagesgenau mindestens vier Jahren, dies ist auch bei Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und bei der Pensionsplanung zu beachten; eventuell können sie rechtzeitig in die Pauschalierung wechseln.
Energiekostenzuschuss II | Voranmeldung gestartet
Im Zuge der Ukrainekrise und dem folgenden Anstieg der Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss für Unternehmen geschaffen. Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Das Prozedere ist wieder analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster.
EU-Steuerreform 2023 im Überblick
Am 12.9.2023 hat die Europäische Kommission zwecks Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung innerhalb der Europäischen Union drei Richtlinienvorschläge präsentiert. Zentrales Element ist der Richtlinienvorschlag Business in Europe – Framework for Income Taxation „BEFIT“ , der ein einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen enthält. Daneben wurde als zweiter Richtlinienvorschlag die Einführung eines Head-Office-Tax-Systems („HOT“) veröffentlicht, der vereinfachte Gewinnermittlungsvorschriften für Kleinst-, Klein und mittelständische Unternehmen vorsieht. Ein dritter Richtlinienvorschlag bezieht sich auf Verrechnungspreise zwischen EU-Gesellschaften.
Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über den Entwurf zur Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
Im aktuellen Begutachtungsentwurf der Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden.
Gebäudeentnahme zu steuerlichen Buchwerten
Entnahmen aus dem betrieblichen in den privaten Bereich erfolgen grundsätzlich mit dem Teilwert, wodurch die im betrieblichen Bereich entstandenen stillen Reserven – falls die sog. Teilwertvermutung nicht zur Anwendung gelangt – aufgedeckt und besteuert werden. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurde erstmals als Begünstigung geregelt, dass die Entnahme von Grund und Boden, soweit keine schädliche Ausnahme vom Sondersteuersatz vorliegt, zum steuerlichen Buchwert und daher steuerneutral erfolgt.
Rasche Abschlagszahlung an das Finanzamt vermeidet hohe Zinsen: BMF – Weitere Erhöhung der Zinsen mit Wirksamkeit ab 20. September 2023
Im September 2023 hebt die Europäische Zentralbank zum vierten Mal in diesem Jahr den Leitzins an. Entsprechend der Gesetzeslage hebt das BMF die Zinsen ab 20. September 2023 auf 5,88 % an.
Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) – aktuelle Neuerungen
Sind bei einem Rechtsträger, der ursprünglich der Meldepflicht unterlegen ist, die Voraussetzungen für eine Meldebefreiung nachträglich eingetreten, musste dieser zur Inanspruchnahme der Befreiung nach der alten Rechtslage keine aktiven Handlungen mehr setzen. Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung setzt eine Inanspruchnahme der Meldebefreiung in einem solchen Fall nunmehr allerdings ein aktives Tätigwerden (= Abgabe einer Meldung) voraus.
Werden Plattformen wie Airbnb & Co Steuerschuldner der Umsatzsteuer?
Die Plattformwirtschaft (Uber und viele mehr) soll nach einem Vorschlag der EU-Kommission „VAT in the Digital Age (ViDA)“ stärker die „abgabenrechtlichen Pflichten“ ihrer Auftraggeber übernehmen.
Investitionsfreibetrag des § 11 EStG mit ökologischem Schwerpunkt
Der Investitionsfreibetrag (IFB), welcher Teil der Ökosozialen Steuerreform war, wurde von uns bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Die hierin veorgesehene Verordnung (Öko-IFB-VO) wurde am 24.Mai 2023 nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auch wenn die Abweichungen zum bisherigen Entwurf eher marginal sind, soll der Öko-IFB nachfolgend unter Berücksichtigung der finalen Verordnung dargestellt werden.
ENERGIEKOSTENZUSCHÜSSE | Stromkosten-Ausgleich nach dem SAG 2022
Nach dem Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 können bestimmte Unternehmen, die im vorigen Jahr von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausemissionen aus dem europäischen Emissions(zertifikate)handel (sog. „indirekte CO2-Kosten“) besonders betroffen waren und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen (in Länder außerhalb der EU) ausgesetzt sind, eine Förderung in Form eines Zuschusses beantragen. Gemäß § 9 SAG 2022 sind für die näheren Bestimmungen zur Gewährung und Abwicklung dieser Förderung entsprechende Richtlinien zu erlassen. Diese „Förderungsrichtlinien Stromkosten-Ausgleich 2022“ wurden nunmehr – gemeinsam mit weiteren Unterlagen und Informationen – auf der Homepage der mit der Abwicklung betrauten AWS veröffentlicht. Die erforderliche Antragstellung soll frühestens ab 9.8.2023 möglich sein und ist bis spätestens 30.9.2023 zu finalisieren.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Update Juli 2023
Wenngleich für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen für das Jahr 2023 (EKZ 2) die mit Spannung erwarteten Detailregelungen leider noch nicht veröffentlicht wurden, so gibt es im Bereich der Energiekostenförderungen dennoch einige interessante Neuigkeiten bzw gesetzliche Änderungen zu berichten. Im folgenden Beitrag informieren wir Sie daher über die aktuellen Entwicklungen seit unserem letzten EKZ-Update.
Senkung der Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt)
Der Bundesminister für Finanzen hat im Juni dem Ministerrat den Ministerialentwurf zu einem steuerlichen Start‑up-Förderungsgesetz vorgelegt und diesen zur Begutachtung versendet. Darin sind auch Änderungen im Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988 vorgesehen, insbesondere die Senkung der Mindestkörperschaftsteuer betreffend – kurz Mikö oder Mindest-KöSt.













