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Energiekostenzuschuss II | Voranmeldung gestartet

(Bild: © iStock/Wirestock)

Mitterlehner Andreas

Im Zuge der Ukrainekrise und dem folgenden Anstieg der Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss für Unternehmen geschaffen. Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Das Prozedere ist wieder analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Sofern Ihr Unternehmen in 2023 von Energiemehrkosten betroffen ist, sollten Sie das Unternehmen für den EKZ II voranmelden.
  • Die Voranmeldung ist in nur wenigen Minuten über den aws Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig. Das sind insbesondere:
    • Angabe des Firmenwortlautes
    • Rechtsform des Unternehmens
    • Firmenbuchnummer
    • Kontaktdaten im Unternehmen (E-Mail-Adresse)
  •  Geben Sie nach erfolgter Voranmeldung unserem Förderungsteam  (andreas.mitterlehner@­icon.at; katharina.huber@­icon.at​​​​​​​) kurz Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durchgeführt haben. Wir nehmen Sie bei uns in die Bearbeitungsliste auf und senden Ihnen die weiteren Informationen zur Antragserstellung und -einbringung zu.

Was Sie noch zum EKZ II wissen sollten

  • Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.
  • In Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität, womit beim EKZ II auch Unternehmen antragsberechtigt sein können, bei denen die Voraussetzungen beim EKZ I nicht erfüllt waren.
  • Wie beim EKZ I gilt auch für den EKZ II das „first come, first served“ Prinzip. Dieses kommt sowohl bei der Zuweisung des Antragszeitraumes wie auch bei der Vergabe des verfügbaren Förderungsbudgets zur Anwendung.
  • Im Unterschied zum EKZ I gibt es beim EKZ II ein Verbot von Ausschüttungen und eine Beschäftigungsgarantie. Details dazu sind jedoch noch ausständig.

 
Nachdem die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den obigen Informationen noch um vorläufige Auskünfte bzw sind Änderungen noch möglich. Sobald
wir weitere bzw letztgültige Informationen erhalten, werden wir Sie über unsere Kanäle informieren. Nähere Informationen zum EKZ finden Sie auf unserer Homepage oder auf der Seite der AWS​​​​​​​.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Einreichung zum Energiekostenzuschuss!

Für Fragen steht Ihnen unser Team zum Thema Förderungen um Andreas Mitterlehner und Katharina Huber gerne zur Verfügung!

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