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Mitterlehner Andreas
Im Zuge der Ukrainekrise und dem folgenden Anstieg der Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss für Unternehmen geschaffen. Für das Jahr 2023 wurde bereits im Dezember 2022 der Energiekostenzuschuss II angekündigt. Nach langem Warten hat nun die (verpflichtende) Voranmeldung für den EKZ II gestartet. Die Antragseinbringung ist ab 9. November 2023 avisiert. Das Prozedere ist wieder analog zum EKZ I, mit einer Voranmeldung und Antragseinbringung in einem vorgegebenen Zeitfenster.
Was Sie jetzt tun sollten
Was Sie noch zum EKZ II wissen sollten
Nachdem die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den obigen Informationen noch um vorläufige Auskünfte bzw sind Änderungen noch möglich. Sobald
wir weitere bzw letztgültige Informationen erhalten, werden wir Sie über unsere Kanäle informieren. Nähere Informationen zum EKZ finden Sie auf unserer Homepage oder auf der Seite der AWS.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Einreichung zum Energiekostenzuschuss!
Für Fragen steht Ihnen unser Team zum Thema Förderungen um Andreas Mitterlehner und Katharina Huber gerne zur Verfügung!
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